Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

559 Eine umso grössere Ausdehnung hatten dafür die übrigen Zweige erlangt, und der Eisen- und Stahlbedarf war daher ein sehr grosser. Der grösste Theil der Frumbsorten und des Vorderhacken-, gemeinen Hacken- und gemeinen gezainten Stahles,1 sowie ein Drittel alles aufgebrachten Scharsachstahles wurde im Lande, insbesonders im Industriegebiete Steyr ver¬ arbeitet.2 Noch viel grösser aber war der Bedarf der Industrie an Weicheisen, an Stangen- und Zaineisen, sowie an Blech. Dieses benöthigten sowohl die Klingenarbeiter in ungefähr gleicher Menge wie Stahl, in noch viel höherem Masse aber die anderen Gewerbe, besonders die Nagelschmiede und Drahtzieher, die Schlosser, Huf- und Grobschmiede. Die Werkstätten, welche in der Nähe der Hämmer lagen, bezogen das Eisen direct von den Hammermeistern, wie die Klingenschmiede von Steinbach, die Nagel- und Sichelschmiede von Losenstein* und die Draht zieher in der Buchau, in Windischgarsten und Weissenbach. Desgleichen hatten auch die Bürger von Waidhofen das Recht, für die Handwerker ihrer Stadt bei den Hammerwerken unge¬ fähr ein Viertel der aufgebrachten Frumbsorten, sowie Weich eisen, Zwizach und minderwertigere Stahlsorten zu beziehen. Erst die neue Verlagsordnung von 1570 wies die gesammte Eisenproduction den Verlegern zu und verbot den Handwerkern den directen Einkauf bei den Hammerstätten. Die näher von Steyr gelegenen Werkstätten, sowie auch das Kremsthal? wurden stets von Steyr aus durch die Eisenhandel 1 Siehe oben S. 520. 2 1604 Januar 15. Bericht der niederösterreichischen Kammer. 25.000— 30.000 Centner wurden jährlich aufgebracht, davon aber nur 8000 im Lande verarbeitet. 1604 April 28. Entscheidung Rudolfs II. betreffend das Eisenausfuhrverbot. R. F. A. F. 17392. * 1462 Juni 23. Ordnung für die Messerer und Scharsachschmiede von Steinbach. „Die erbarn maister deren messerer und auch der scharsach¬ schmidt im Stainbach und daselbs um mugen auch alle ihre notturft zu ihren handtwerich an stachel, eisen, koll, puchssbaum, mössüng und weinn, wo sye dass failfinden daselbs hin in Stainpach führen ohne irrung mennigelicher. a. a. O. * Siehe oben S. 556, Anm. 3. 5 1575 April 30. Hammerschmiedordnung. 1583 Februar 18. General¬ satzordnung. a. a. O. 6 Siehe oben. 1410 December 14. Ernst verbietet den Kirchdorfern den Handel mit venetianischen Waren über die Zeiring, sowie den Transport des Eisens

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