549 Die Klingen- und Waffenfabrication von Steyr hatte früh¬ zeitig einen guten Ruf. Wie bedeutend sie schon im 14. und 15. Jahrhundert gewesen sein muss, geht aus den kleinen Mautansätzen für Messer im Mauttarif von 13861 und der Thatsache hervor, dass 1478 die Kosten zur Befestigung der Stadt durch eine Maut von 4 % auf 1000 Messer und 2» auf 1 Centner Eisen hereingebracht werden sollten.2 Die in den Hammer werken erzeugten Frumbsorten wurden zum grössten Theil zu Messern und Klingen verarbeitet, ausserdem wohl auch noch schlechtere Sorten, wie gemeiner gezainter Stahl. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurden ungefähr 8000 Centner Frumbsorten jährlich zur Klingenfabrication nach Steyr gesendet. Der Hauptort der Klingenindustrie war Steyr. Die Klingenschmiede und Schleifer sassen theils in der Stadt selbst, theils in den beiden Vorstädten Steyrdorf und Ennsdorf und in der näheren Umgebung der Stadt, besonders in Raming und Dam bach.4 1585 befanden sich in Raming allein 66, in Dambach 87 Klingenschmiedmeister.5 Das eigentlich städtische Gewerbe waren die Messerer, welche das Gros der städtischen Hand werkerbevölkerung bildeten. 1484 werden allein 150 auswanderungslustige Messerer genannt,“ 1488 erklärt die Stadt, sich nicht gegen die Ungarn wehren zu können, weil die meisten Messerer ausgewandert wären.“ Stets mussten zwei Rathsmitglieder aus den Messerern genommen werden. Um die Wende des 16. und 17. Jahrhunderts arbeiteten in Steyr 300 Messerermeister mit 150 Gesellen und 1500 Mägden.° Hervorragend in der Klingenfabrication war ferner Steinbach im Steyrthal, Siehe oben S. 544, Anm. 2. Die Waffenindustrie von Solingen soll im 12. und 13. Jahrhundert durch eine Einwanderung steirischer Waffen¬ schmiede gegründet worden sein. Diese Nachricht ist urkundlich nicht belegt und bezöge sich auch auf Steiermark. Thun, a. a. O. S. 20. 2 Stadtarchiv Steyr. 3 Siehe oben S. 520, Anm. 2. * Siehe oben S. 546, Anm. 1. 5 Rolleder, Heimatkunde 460. Preuenhuber, 135. * Ebenda 145 und 148. 8 Preuenhuber, 10. 2 1624 Februar 14. Siehe oben S. 545, Anm. 4. 1° Ordnung von 1462. Siehe oben S. 545, Anm. 1. 377
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2