DAS EISENWES EN IN INNERBERG-EISENERZ BIS ZUR GRÜNDUNG DER INNERBERGER HAUPTGEWERKSCHAFT IM JAHRE 1625 VON LUDWIG BITTNER. Archiv. LXXXIX. Bd. II. Hälfte.
Vorwort. Einer der wichtigsten Erwerbszweige der österreichischen Alpenländer war schon im Mittelalter und im 16. Jahrhundert der Bergbau auf Salz und Metalle, unter denen das Eisen eine grosse Relle spielte. Der bedeutendste Fundort desselben war der steirische Erzberg bei Leoben, eines der grössten Eisen bergwerke der Welt, ein Erzberg im wahrsten Sinne des Wortes. Abgesehen von seiner localhistorischen Bedeutung —die wirtschaftliche Entwicklung von ganz Steiermark und der angren zenden Gebiete von Ober- und Niederösterreich wurde durch das Vorhandensein dieser reichen Eisenlager bestimmt — zeigt das Eisenwesen am Erzberg in allen seinen Phasen Erscheinungen von allgemeinem Interesse. Die Massenhaftigkeit, die Güte und die leichte Schmelzbarkeit der Erze sowie die Einfachheit der Besitzverhältnisse bewirkten, dass die Entwicklung desselben in vielen Beziehungen einen eigenthümlichen, von dem anderer Bergwerke abweichenden Gang nahm. Können wir dies bis zu einem gewissen Grade vom Eisenbau im allgemeinen behaupten, so treten diese Abweichungen beim Erzberg infolge der aussergewöhnlichen Verhältnisse ganz besonders deutlich hervor. Auf Anregung meines akademischen Lehrers Engelbert Mühlbacher unternahm ich es daher, das Eisenwesen am steirischen Erzberg in vorliegender Monographie zu behandeln. Folgende Gesichtspunkte leiteten mich bei der Ausarbeitung derselben. In Anpassung an die Ortsverhältnisse betrieb man die Ausbeutung der Erzlager von zwei Punkten, von Innerberg, dem heutigen Eisenerz, und von Vordernberg aus. Neben dem 31*
454 eigentlichen Bergbau verlangen auch die damit zusammenhängenden Arbeiten, der Hüttenbetrieb, die Waldwirtschaft, die Lebensmittelversorgung, die Verarbeitung des Roheisens und die im Anschlusse daran sich entwickelnde Industrie, sowie der Verlag des Eisens durch die Bürger von Stadt Steyr in Oberösterreich und Leoben in Steiermark eine eingehende Behandlung. Innerberg und Vordernberg erscheinen, was diese Phasen der Eisenerzeugung und Verarbeitung betrifft, fast vollkommen unabhängig von einander. Jedes hatte seine eigenen Districte, aus welchen die Zufuhr von Holz und Lebensmitteln erfolgte, sein eigenes Hammergebiet, bestimmte Verleger und selbständige Industrie- und Absatzgebiete. Innerberg gravitierte nordwärts nach Ober- und Niederösterreich, Vordernberg gegen Süden nach Steiermark. Eine gleichzeitige Behandlung der beiden Betriebsgebiete drohte die Einheitlichkeit der Arbeit zu stören und ich beschloss daher, mich bei der Darstellung auf das Innerberger Eisenwesen zu beschränken. Dies empfahl sich umsomehr, als hier sich eine mit Anfang des 17. Jahrhunderts zu einem gewissen Abschlusse gelangende Entwicklung darbot. Entwicklung Gesammtdarstellungen der geschichtlichen des Innerberger Eisenwesens lagen mir nicht vor. Die meisten Autoren, welche dieselbe in ihren Darstellungen streifen, beschränken sich auf kurze historische Ueberblicke. Am genauesten handelt darüber noch Albert von Muchar im dritten Bande seiner „Geschichte von Steiermark“ für die älteste Zeit. Seine übrigen das Eisenwesen betreffenden Schriften: „Beiträge zu einer urkundlichen Geschichte der altnorischen Berg- und Salzwerke“, Steiermärkische Zeitschrift, 11. Heft; „Die ältesten Erfindungen in Innerösterreich“, ebenda, N. F. 4. Jahrgang, 2. Heft; „Der steiermärkische Eisenberg, vorzugsweise der Erzberg genannt“, ebenda, N. F. 5. Jahrgang, 1. Heft, und „Die Geschichte des steirischen Eisenwesens von 1550—1590“, ebenda, N. F. 8. Jahrgang, 2. Heft, sind wie die vier letzten Bände seiner ,Geschichte von Steiermark“ lediglich als Materialsammlungen zu betrachten. Franz Ritter von Ferro, „Die Innerberger Hauptgewerkschaft, Tunners Jahrbuch der montanistischen Lehranstalt zu Vordernberg, Jahrgänge 1843—1846, S. 197ff., behandelt erst die Zeit nach 1625 genauer. Die Mittheilungen, die Franz Martin Mayer in seiner Schrift „Das Eisenwesen zu Eisenerz 1570—1625“
455 Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark, 33. Bd. gibt, boten eine willkommene Zusammenstellung der im Grazer Statthaltereiarchive vorfindlichen Nachrichten für diesen Zeit¬ abschnitt. Im allgemeinen war ich jedoch auf die Sammlung des in zahlreichen Publicationen zerstreut liegenden Quellenmaterials, insbesonders aber auf archivalische Vorarbeiten angewiesen. Von grossem Werte waren für mich dabei die von Dr. Wilhelm von Ambros für die Ausgabe der Habsburgerregesten in zahl reichen Archiven Ober- und Niederösterreichs sowie der an renzenden Steiermark gesammelten Urkundenauszüge, welche Eigenthum des Instituts für österreichische Geschichtsforschung sind, unter ihnen namentlich die Regesten aus den Gemeinde archiven von Steyr, Waidhofen an der Ybbs, Weyer und Eisen erz, aus dem Museum Francisco-Carolinum zu Linz und dem Museum zu Leoben. Ein Besuch der Stadtarchive von Steyr und Waidhofen ergab noch reiche Ausbeute für das 16. Jahr hundert. Die das Eisenwesen betreffenden Urkunden des Gemeinde archives von Ybbs wurden mir durch Herrn Professor E. Mühlbacher zugänglich. Viel neues Material boten mir die Wiener Archive, so das k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, einige Handschriften der k. k. Hofbibliothek, das Archiv des k. k. Ministeriums des Innern, das niederösterreichische Landesarchiv und das Stadtarchiv, für das 16. Jahrhundert aber vor allem das k. u. k. Reichsfinanzarchiv, das Archiv der ehemaligen Hofkammer, besonders in seinen Beständen „Oesterreichisches Eisen wesen“ F. 17392, 1, 2, 3 und „Innerösterreichisches Eisenwesen F. 18315, 18416, 18317. Leider war es mir aus Zeitmangel nicht möglich, das Grazer Landesarchiv eingehend zu durch forschen, doch konnte ich wenigstens die mittelalterlichen Bestände durchsehen und die wichtigsten Eisenordnungen des 16. Jahrhunderts nach Uebersendung in das k. u. k. Haus-, Hofund Staatsarchiv benützen. Eine Eisenordnung fand sich auch in der Grazer Universitätsbibliothek. Ich fühle mich verpflichtet, für die mir erwiesene liebens würdige Förderung allen genannten Archivs- und Bibliotheksverwaltungen meinen wärmsten Dank auszusprechen, insbe sonders auch Herrn Landesgerichtsrath Edmund Schmidl, der die Ordnung des Stadtarchives Steyr übernommen hat.
456 Selbstverständlich war ich bestrebt, zum Verständnis sowohl der rechts- und wirtschaftsgeschichtlichen wie der technischen Entwicklung des Eisenwesens, welch letztere ich mir auch durch einen Besuch des Erzberges und eines Hammerwerkes zu vergegenwärtigen suchte, die einschlägige Literatur heranzuziehen. Was die Beilagen betrifft, so hätte ich gerne alle wichtigeren, noch nicht publicierten Stücke veröffentlicht. Der Umfang der einzelnen Eisenordnungen nöthigte mich aber, vorläufig davon abzusehen und mich auf die Beigabe einiger, die Preisund Productionsverhältnisse veranschaulichender Stücke zu beschränken. Abgekürzt citiert werden: A. M. I. = Archiv des k. k. Ministeriums des Innern zu Wien, R. F. A.= k. u. k. Reichsfinanzarchiv zu Wien, A. ö. G. = Archiv für österreichische Geschichte, v. Zahn, St. U. B.= J. v. Zahn, Urkundenbuch von Steiermark, U.B. o. E. = Urkundenbuch des Landes ob der Enns. Wien, im December 1900. Der Verfasser.
I. Das Berg- und Hüttenwesen in Innerberg-Eisenerz. Der Erzberg, in der nördlichen Steiermark bei Leoben 00 unter 47° 31' nördlicher Breite und 32 29' östlicher Länge gelegen, gehört dem grossen nördlichen Grauwackenzuge an, welcher die Ostalpen von Tirol ab in westöstlicher Richtung durchzieht und eine Reihe von Eisenerzablagerungen führt, deren mächtigste der Erzberg ist. Er bildet eine zu einer Höhe von 1538 m über dem adriatischen Meere sich erhebende Kuppe, die gegen Norden und Westen freisteht, sich im Süden an den Reichenstein (2166 m) anlehnt und gegen Östen sich zum 1238 m hohen Prebichlpass herabsenkt, welcher die Verbindung mit den südlich und östlich vom Erzberg gelegenen Gebieten vermittelt. Die Erzlager hauptsächlich aus Spateisenstein, und zwar dem schwer schmelz¬ baren „Pflinz“ und dem verwitterten Brauneisenstein, dem „Braunoder Blauerz“, bestehend, setzen auf der westlichen Seite schon nahe am Fusse des Berges ein, breiten sich gegen die Spitze zu immer mehr über die Oberfläche aus, treten auch noch am Gipfel zutage und senken sich noch ein Stück gegen Südosten hinab. Die Erze liegen grösstentheils offen am Tage, weshalb ihre Gewinnung wenig Schwierigkeiten verursacht. Das Haupterzlager erreicht eine Mächtigkeit von 150 m und hat eine Höhe von 650 m. — Näheres über die geologischen und mineralogischen Verhältnisse am Erzberg bei Ignaz R. v. Pantz und A. J. Atzl, Versuch einer Beschrei bung der vorzüglichsten Berg- und Hüttenwerke Steiermarks (Wien 1814) S. 12 ff. und Franz R. v. Ferro, Die k. k. Innerberger Hauptgewerkschaft und ihr Eisenwerksbetrieb in Steiermark und Oesterreich bis zum Jahre 1845 Die steiermärkisch-ständische montanistische Lehranstalt zu Vordernberg Ein Jahrbuch für den österreichischen Berg- und Hüttenmann, redigiert von Tunner, III—VI, 234ff. F. Kupelwieser, Ueber die Entwicklung und Bedeutung des steiermärkischen Erzberges. Zeitschrift des Ingenieur vereines zu Wien 1893. Jugoviz, Führer auf der Bahnlinie EisenerzVordernberg. Wien 1894. Wertvoll sind bei dieser Schrift besonders die kartographischen Beilagen.
458 Die an der Nord- und Westseite des Erzberges entspringenden Gewässer, die sich im Erzbache vereinigen, strömen in nordwestlicher Richtung der Enns, die von der Griesmauer, dem Prebichl und dem Reichenstein kommenden in südöstlicher Richtung der Mur zu. Die von ihnen durchströmten Thalkessel ermöglichen allein eine Ansiedlung in der Nähe des Berges. Da die Erzlager sich über beide Seiten desselben erstrecken, so musste seit jeher ihre Ausbeutung von zwei Punkten aus erfolgen. Diese sind Eisenerz, früher Innerberg genannt, am Zusammenflusse des Trofeng- und Erzbaches an der nordwestlichen und Vordernberg an der südöstlichen Seite des Erzberges. Stets war der Bergbau am Erzberg von einer erstaunlichen Ergiebigkeit. Im 18. Jahrhundert gewann man daselbst 65,757.630 Centner Erz. Die Erzgewinnung erfolgt heute fast ausschliesslich durch Tagbau auf 43 Etagen und hat in neuester Zeit wieder einen grossen Aufschwung genommen. Im Jahre 1899 allein wurden daselbst 9,642.937 q Erz erhauen. Die Ausbeutung dieser reichen Erzlager mag schon in die vorrömische Zeit zurückreichen und unter römischer Herrschaft fortgesetzt worden sein. Schlackenhalden, Thonröhren u. dgl. finden sich an den verschiedensten Punkten des Erzberggebietes, so am Erzbach, am Prebichl, am Uebergang von Eisenerz nach Kalwang etc. Auch alte Stollen sind noch erkennbar. Dass alle diese Funde aus der Römerzeit stammen, ist wohl nicht zu erweisen, doch lässt das Vorhandensein von Römersteinen in der näheren Umgebung des Berges wohl auf einen Bergbaubetrieb durch die Römer schliessen.2 Mit dem Untergange der Römerherrschaft trat jedenfalls eine vollkomSchmutz, Historisch-topographisches Lexikon von Steiermark I, S. 352; Kupelwieser, a. a. O. 314, 318 ff. Jahresbericht der österreichischen alpinen Montangesellschaft. Wien 1899. Vysoky, Die Urgeschichte des Erzberges. Oesterreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen, Jahrgang 1862, 322. Kämmel, Anfänge des deutschen Lebens in Oesterreich, S. 26. Kupelwieser, a. a. O. S. 313 ff.; Jugoviz, a. a. O. S. 74, 75. Die oft angeführten Stellen bei Ovid, Horaz, Plinius, Petronius, Rutilius und Appollinaris sprechen nur ganz all¬ gemein von norischem Eisen. Strabo nennt Eisenbergwerke bei Noreja, meint also die kärntnischen. Zusammengestellt sind die Nachrichten bei Albert v. Muchar, Geschichte von Steiermark I, 123 ff. und bei Vysoky a. a. O. Ueber die Lage von Noreja vgl. den Aufsatz von Pichler in: Mittheilungen der geographischen Gesellschaft zu Wien 40, 621 ff.
459 mene Unterbrechung im Bergwerksbetriebe ein. Die im 6. und 7. Jahrhundert in diese Gebiete einrückenden Slaven dürften schwerlich die Kenntnis der Eisengewinnung besessen haben. Im 15. Jahrhundert taucht, soweit sich dies verfolgen lässt, die Ueberlieferung auf, dass der Erzberg im Jahre 712 wieder entdeckt und von da an ohne Unterbrechung ausgebeutet worden sei.2 Diese Nachricht erscheint aber durchaus sagenhaft.3 Der genaue Zeitansatz allein macht diese Nachricht verdächtig Ueberdies lassen die damaligen Zeitverhältnisse die Annahme derselben absolut nicht zu. Erst mit dem Beginn der deutschen Colonisation dieser Gebiete kann eine Wiederaufnahme des Bergwerksbetriebes erfolgt sein. Jene begann allerdings schon am Ende des 8. Jahrhunderts, wurde aber mehrmals unterbrochen. Noch lange hören wir nichts von einem Berg baubetrieb am Erzberg. Für 931 ist die Ausbeutung eines Eisenbergwerkes bei Obdach bezeugt,4 im 11. Jahrhundert Kämmel, a. a. O. S. 182 — Ermisch, Das sächsische Bergrecht. Leipzig 1887. S. XII. 2 1491 soll im metallenen Knopfe des Stadtthurmes von Stadt Steyr eine Schrift gefunden worden sein, welche besagte: „Es ist sonderbar notabl, dass das Eisenerzerbergwerk im iahre 712 ist erfunden und seither ohne abgang und mangel bearbeitet worden und noch bearbeitet wird“. v. Muchar, Geschichte von Steiermark 3, S. 82. Preuenhuber, Annales Styrenses, S. 9 Die Generalsatzordnung für die drei unierten Glieder des Eisenwesens von 1583 Februar besagt, das Bergwerk bestehe nun über achthundert Jahre. Steiermärkisches Landesarchiv zu Graz. Acten des Oberbergamtsarchives Leoben XI, 50. Auch Erzherzog Ferdinand II. berichtet 1605 August 31 an Kaiser Rudolf II., das Bergwerk sei 712 entdeckt worden. K. u. k. Reichsfinanzarchiv zu Wien, cit. RFA. Innerösterreichisches Eisen¬ wesen. Fasc. 18317. In der Oswaldkirche in Eisenerz befindet sich eine Inschrift aus dem Jahre 1632, welche dasselbe besagt. v. Muchar Der steiermärkische Eisenberg, vorzugsweise der Erzberg genannt. Steier märkische Zeitschrift. 3. 3 Woher diese Tradition stammt, ist allerdings nicht zu erkennen. Zieht man jedoch die damaligen Besiedlungsverhältnisse dieser Gegenden sowie ihre politischen und wirtschaftlichen Schicksale in Betracht, so bedarf die Wertlosigkeit dieser Angabe wohl keiner weiteren Erörterung. Fast fünf weitere Jahrhunderte hört man von einem Bergbaubetrieb am Erzberge nichts, für das ganze Mittelalter haben wir dafür nur höchst spärliches Quellenmaterial und gerade dieses Datum sollte sich erhalten haben? * 931 Juni 27. Graf Alprich gibt dem Erzbischof von Salzburg Hube und Eisenwerk zu „Gamanara“ bei Obdach für eine Salzstelle bei Admont, v. Zahn, Urkundenbuch von Steiermark (cit. St. U. B.) I, 24, Nr. 20.
460 haben wir urkundliche Nachrichten von der Ausbeutung anderer, kleinerer Erzlager in der Nähe des Erzberges, wie der von Mariazell. Am Ende desselben erscheint das Bestehen einer Ortschaft in unmittelbarer Nähe des Erzberges, Trofaiach, welche in der Folgezeit von grosser Wichtigkeit für das Eisenwesen war, urkundlich beglaubigt. Erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts mehren sich die Nachrichten über den Bergbaubetrieb in Eisenerz. Markgraf Ottokar V. (VII.) (11381164) bedenkt das Kloster Seitz in Südsteiermark mit einer jährlichen Lieferung von 20 Masseln Eisen aus dem Eisenberg werk bei Leoben,3 und in der Besitzbestätigungsurkunde Papst Alexanders III. für Vorau wird ein „mansus apud Lubene, ubi Weitere Nachrichten aus dem Ende foditur ferrum' genannt. des 12. Jahrhunderts zeigen uns schon eine ziemlich bedeutende Production. Wenn die Landesherren eine jährliche Lieferung von 20 Masseln an Seitz, von 10 Masseln an das Kloster Geirach in Südsteiermark5 und des Erträgnisses von vier Schmelzöfen an das Kloster Reun“ anordnen und an Seckau 1 1025 Mai 12, Bamberg. König Konrad II. schenkt der vornehmen Frau Beatrix 100 königliche Huben in der Gegend von Aflenz von Obersteier „cum usu salis seu cum omni utilitate“. v. Zahn, St. U. B. I, 53, Nr. 44. 1103 Januar 7. Heinrich II. von Kärnten bestiftet das Kloster St. Lambrecht mit verschiedenen Rechten und Gütern, darunter dem Aflenzthal „cum salino et rudere, quod ariz dicitur“. Ebenda S. 112, Nr. 95. v. Krones, Verfassung und Verwaltung der Mark und des Herzogthums Steiermark. Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte von Steiermark, herausgegeben von der historischen Landescommission für Steiermark, I. B., S. 470. Im Stadtrecht von Judenburg aus dem Jahre 1277 Januar 9 wird das Erzberger Eisen geradezu Eisen von Trofaiach genannt. v. Schwind-Dopsch, Ausgewählte Urkunden zur Verfassungsgeschichte der deutsch-österreichischen Erbländer. Wien 1895. S. 109, Nr. 53. 1182 s. d. Ottokar VI. (VIII.) bestätigt dem Kloster Seitz die Schenkungen seines Vaters. v. Zahn, St. U. B. I. 588, Nr. 620. Massa ferri, deutsch Mass oder Massel, ist die älteste Gewichtseinheit am Erzberge. Siehe unten. 4 1171 Januar 31. v. Zahn, St. U. B. I., 499, Nr. 539. 5 1227 November 7. v. Zahn, St. U. B. II, 337, Nr. 245. 6 1205 s. d. Leopold VI., Herzog von Oesterreich und Steiermark, schenkt dem Kloster Reun ,in fodina ferri nostri, quantum eis utilitatis provenire potest ex quatuor follibus“. v. Zahn, St. U. B. I., 117, Nr. 73. Allerdings wird hier der Erzberg nicht ausdrücklich genannt. Doch ist derselbe wahrscheinlich gemeint, da Reun noch 1389 von einem Schmelzwerke Zinsmasseln bezieht. v. Muchar, Geschichte von Steiermark 7, 41.
461 einen Grubenantheil1 schenken können, so kann man daraus auf eine ziemlich bedeutende Production schliessen. Im 13. Jahr hundert spielt Eisen schon als Handelsartikel im steirischen Handel eine bedeutende Rolle. Damals schon war Leoben von grosser Wichtigkeit für den Verschleiss des Erzberger Eisens. Eine öffentliche Strasse führte von Leoben, welches mit mannig fachen Privilegien im Eisenhandel ausgestattet war, zum Erz berg. Gleichzeitig finden wir auch Nachrichten von der Ver führung des Eisens nach Nieder- und Oberösterreich. Der Ruf der reichen Erzlager am Erzberg war um diese Zeit schon so weit verbreitet, dass man Bergleute, Hüttenarbeiter, Köhler und Schmiede vom Erzberg nach Siebenbürgen berief.5 Die „eysenwurczel“, wie der Erzberg damals und auch 11208 December. In der Besitzbestätigungsurkunde des Erzbischofs Eberhard von Salzburg für Seckau wird ein „pars in fodina ferri Liuben“ ge nannt. v. Zahn, St. U. B. II, 143, Nr. 91. 2 Wie aus den oben angeführten Urkunden ersichtlich, wird der Erzberg als Eisenbergwerk bei Leoben bezeichnet. Der Erzberg gehörte auch zum Amte Leoben. 1227 November 7. Siehe oben S. 460, Anm. 5. Geirach bezieht sein Eisendeputat ,ex officio Liuben“. 3 v. Krones, Verfassung und Verwaltung von Steiermark, a. a. O. S. 379. 1262 August. Bischof Bruno von Olmütz, Landeshauptmann, trägt den Bürgern von Leoben auf, vier grosse oder zehn kleine Lasten Eisen, welche weiland Herzog Leopold für das Geiracher Kloster als Jahresgabe bestimmte, demselben ohne Mautzahlung zukommen zu lassen, ebenda 536, Nr. 74. 1305 Mai 5. und 1314 März 12 erhält es besondere Privilegien im Eisenhandel. v. Zahn, Die Privilegien steiermärkischer Städte und Märkte. Steiermärkische Geschichtsblätter I, 114 und II, 46. 1266 s. d. König Ottokar II. befiehlt dem Grafen von Hardeck und den anderen Landesbeamten in Oesterreich, die Bürger von Waidhofen an der Ybbs bei der Berechtigung zu schützen, ,quam cives eiusdem fori circa ferrum emendum aut vendendum aut super aliis mercimoniis se ha¬ buisse ab antiquo temporibus quondam ducum Austrie per legitimum coram nobis ostenderint documentum“. v. Zahn, Codex diplomaticus AustriacoFrisingensis. Fontes rerum Austriacarum II, 31, S. 283, Nr. 263. — 1287 August 23, Steyr. Albrecht I. bestätigt den Bürgern von Steyr ihre Freiheiten und Rechte, welche sie „de permissione illustrium quondam prin¬ cipum Austrie et Styrie predecessorum nostrorum“ ausgeübt hätten, darunter das Stapelrecht auf Holz und Eisen. v. Schwind-Dopsch, Ausgewählte Urkunden 142—145, Nr. 74. 1291 s. d. König Andreas von Ungarn bestätigt den Bergarbeitern von Torotzko am Aranyos in Siebenbürgen die im Tatarenkriege verbrannten Privilegien ihrer Berufung aus der „Eisenwurzel“ in Oesterreich. Zimmermann und Werner, Urkundenbuch der Deutschen in Siebenbürgen I,
462 noch im 16. und 17. Jahrhundert genannt wurde,1 hatte also schon im 12. Jahrhundert einen ziemlichen Aufschwung genommen. Der Reichthum des Berges an Erzen und die Güte derselben war auch fernerhin weitberühmt. Mit Stolz nennen die österreichischen Landesfürsten den Erzberg stets die „löblich gotsgab und perckhwerch, das ettlich hundert jar her bey unnsern vorfordern, nit allain unnsern khönigreichen, lannden und leuten, sonnder teutscher und zum tail wälhischer nation zu mercklichem nutz in gueten wierden und wesen erhalten worden 2 oder „die weitberuembte gotsgab dises perkwerchs, so an stahel und guete des eisens all andere eisenperckwerch hoch übertrifft. Das Dunkel, welches bis zum 12. Jahrhundert über seinen Schicksalen und Einrichtungen schwebt, beginnt sich von da an zu hellen, und die zwar immer noch spärlichen urkundlichen Nachrichten gestatten uns, die Verfassung und den Betrieb des Bergwerkes im Mittelalter und im 16. Jahrhundert wenigstens in den Grundzügen festzustellen. Der Besitzer des Erzberges war, seit wir die Entwicklung des Bergbaues daselbst verfolgen 182—184. Die ersten Berufungen von deutschen Ansiedlern nach Ungarn begannen unter Geisa II. (1164—1167) (Huber, Geschichte Oesterreichs I, 468), der Tatarenkrieg 1241. Die Eisenarbeiter werden „homines Austriaci de loco Eisenwurczel“ genannt und ihre Heimat als Austria superior bezeichnet. Zwar erscheint Oberösterreich zur Zeit der Aus¬ stellung dieser Urkunde schon als Territorium (Strnadt, Die Geburt des Landes ob der Enns, S. 113), doch gab es dort kein irgendwie bedeutendes Bergwerk. Die Bezeichnung „Austria superior“ dürfte sich aus der ungenügenden Kenntnis dieser Grenzgebiete, sowie aus dem Um¬ stande erklären, dass sich der Auswanderung wahrscheinlich Schmiede aus dem benachbarten Oberösterreich angeschlossen hatten. Den Eisen¬ arbeitern werden die gewöhnlichen Berufungsprivilegien und die Rechtssätze, nach welchen ihre Landsleute in ihrer Heimat lebten, bestätigt. 1539 August 28. Amtsordnung für Innerberg. Schmidt, Chronologischsystematische Sammlung der österreichischen Berggesetze, (cit. Berggesetze), III. Abth., 1, 218. 1561 December 3. Im Bericht des Bürgermeisters, Richters und Rathes von Stadt Steyr wird der Erzberg die „wurzl des perges“ genannt. R. F. A. F. 18316. Desgleichen 1605 August 31. Bericht Erzherzog Ferdinands II. ebenda F. 18317. Erst später wird damit das ganze Eisenindustrie treibende Gebiet, in Niederösterreich speciell das Viertel ober dem Wienerwalde bezeichnet. 1535 November 24. Wald- und Eisenpatent für Vordern- und Innerberg. Schmidt, Berggesetze III, 1, 151. 1544 August 14. Eisenaufschlagspatent, ebenda. 269.
463 können, der Herzog von Steiermark, der Erzberg gehörte zum landesfürstlichen Kammergut.1 In den ältesten Zeiten mag, wie auch anderwärts, der Bergbau durch unfreie Arbeiter auf Kosten des Landesherrn betrieben worden sein.2 Wie dies der Zug der Entwicklung in der Zeit vom 10. bis zum 13. Jahr hundert war, sank die persönliche Unfreiheit bald zu einem Zinsverhältnis herab. Der Arbeiter betrieb die Erzgewinnung und Ausschmelzung auf eigene Rechnung und zahlte einen Zins in Bergwerksproducten an den Herzog. Bei der unversiegbar scheinenden Erzmenge war ein Mangel nicht zu fürchten. Das Erz konnte, wie noch heute, durch Tagbau gewonnen werden, und auch der Hüttenbetrieb verursachte bei dem reichen Eisengehalt und der Einfachheit des Schmelzprocesses nur wenig Kosten. Schon die Traungauer waren im Besitze der Grafschaften Leoben und im Ennsthal. v. Krones, Verfassung und Verwaltung von Steiermark, S. 471. Antheile einzelner Klöster rühren von landesfürstlichen Schenkungen her und sind ohne Bedeutung für die Entwicklung der Bergwerksverfassung. Vgl. die Schenkung für Vorau. Siehe oben S. 460, Anm. 4. Die Her zoge von Steiermark waren die Regal- und Grundherren. Das Regalrecht in ihren Territorien hatten schon die Traungauer erhalten. Vgl. Urkunde Ottokars VI. (VIII.) für Seckau von 1182 November 29, in welcher er dem Stifte unter anderen auch das Schurfrecht auf Salz und Metalle gewährt und hinzufügt: „Hoc enim prius illo tradidimus et nunc stabilire et in notitiam posteritatis transmittere volumus, sicut patri nostro ab imperiali largitate et nobis a patre nostro collatum fore scimus . . . v. Zahn, St. U. B. I, 586, Nr. 619. Ich möchte doch nicht unterlassen, auch das Regalrecht der Herzoge von Steiermark am Erzberg zu betonen, obwohl die Anwendung desselben bei Eisenbergwerken zweifelhaft ist. Vgl. Gothein, Wirthschaftsgeschichte des Schwarzwaldes I, 652 ff. Auch in Steiermark scheint das Eisen im Mittelalter nicht zu den regalen Metallen gezählt worden zu sein. Der Herzog von Steiermark als Besitzer des Erzberges unterdrückt die Eisenbergwerke, welche demselben Concurrenz machen könnten, so das Eisenbergwerk bei Johnsbach (Wichner, Kloster Admont und seine Beziehungen zum Bergbau und Hüttenbetrieb Berg- und Hüttenmännisches Jahrbuch der k. k. Bergakademien zu Leoben etc. 39 [1891J, 122) und bei Altenmarkt (ebenda 128). Eine allgemein giltige Norm für den Eisenbau lässt sich nicht aufstellen, die territoriale Verschiedenheit spielt eine grosse Rolle. Im 11. Jahrhundert wird die Regalität des Erzberges ausgesprochen. Siehe unten. 2 In der Berufungsurkunde Andreas' von Ungarn, welche wir allerdings nur mit grosser Einschränkung als Quelle für die ältesten Einrichtungen am Erzberge benützen dürfen, werden die Eisenarbeiter ,magistri et ferri fabri eorumque collaboratores, ferri fusores et cultores“ genannt (Siehe oben S. 461, Anm. 5)
464 So fielen die Hauptgründe zur Bildung einer Gewerkschaft der Bergbautreibenden weg. Jeder Berechtigte betrieb die Eisengewinnung selbständig, und zwar wegen der günstigen Betriebsverhältnisse die Berg- und Hüttenarbeit zugleich. Das nöthige Brennmaterial lieferten die ausgedehnten Wälder der Umgebung. Die Lebensmittel mussten bei der schweren Zugänglichkeit des Erzberges, welcher inmitten unwegsamer Gebirge lag, zum grossen Theile an Ort und Stelle erzeugt werden. Schon die unfreien Arbeiter waren vermuthlich vom Herzog mit Wiesen, Feldern und Wälderantheilen zur Gewinnung ihres Lebensunterhaltes und des Feuerungsmaterials begabt worden. Als die persönliche Dienstleistung sich in zinsbaren Besitz verwandelte, blieb diese Verbindung gewahrt und erhielt sich in Innerberg bis zur vollständigen Aufhebung jeglichen Sonderbesitzes am Innerberger Bergantheil durch die Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625, in Vordernberg aber noch über diesen Zeitpunkt hinaus. Die Ausübung des Berg- und Hüttenbetriebes erscheint in dieser Periode mit dem Besitz einer Hufe, also von Haus, Garten, Wiesen, Feldern und Wald beim Erzberg verknüpft, zu welcher ein bestimmtes Schurfgebiet am Erzberg, Schlag, Ort oder Erzrecht genannt, eine Schmelzhütte, das Blahhaus, und bis zum 14. Jahrhundert auch ein Hammer gehörte. Als man seit dem 14. Jahrhundert die Wasserkraft zur Treibung der Blasebälge verwendete, kam für das Blahhaus die Bezeichnung Radwerk auf, welche schon im 15. Jahrhundert auf den ganzen, eben umschriebenen Besitzcomplex ausgedehnt wird. 1171 Januar 31. In der Besitzbestätigungsurkunde Alexanders III. für Vorau wird „ein mansus apud Lubene, ubi foditur ferrum“ genannt. v. Zahn, St. U. B. I, 499, Nr. 531. — 1282 Januar 31. Abt Bernhard von Vorau schenkt dem Stifte Admont ,hubam unam solventem sex solidos denario¬ rum, sitam in parrochia Treveyach in interiori monte Cathmie apud sanctum Oswaldum“. Jakob Wichner, Geschichte des Benedictinerstiftes Admont II, 395, Nr. 261. — 1293 September 29. Aebtissin Offemia von Göss verleiht dem Stifte Admont ,hubam unam sive mansum in interiori Eisenertz apud villam sitam eo iure, quod vulgariter purchrecht dicitur“, ebenda S. 446, Nr. 314. — 1389 März 30. „Niklas der Esel verkauft um 90 Pfunde Wiener Pfennige dem Lebern dem Nagelkegel, Bürger zu Eisenerz, eine Hube in dem Eisenerz und ein Haus, darauf gelegen ist ein „Plehaus“ (Schmelzhaus), und die „Slag an dem Erzberge“, welche von Alters her dazu gehörten, und alle dazu gehörigen Wälderantheile mit Feldern ober dem Hause, mit einer Hofstatt an der „Rissen“ und Garten und drei
465 Die Besitzer eines solchen Radwerkes hiessen Radmeister. Jeder Radmeister hatte den ganzen Betrieb am Berge und im Blahhaus auf eigene Rechnung zu führen und durfte sein Radwerk nicht an fremde Personen verpachten. Auch gemeinsamer Besitz durch mehrere Personen sollte soviel als möglich ver mieden werden.1 Die Besitzübertragung erfolgte nicht unter den bei Bergwerken auf Edelmetalle üblichen Formen, sondern durch Vererbung und Verkauf, wie sonst bei Grundbesitz, nur dass eine, aber unter ähnlichen Formen wie bei letzterem sich vollziehende Belehnung durch den Obereigenthümer selbst oder einen von ihm ernannten Stellvertreter hinzutreten musste. Wiesen im Münnichthal, davon man dient alle Jahre 18 Pfennige Grundzins und ein Loth Silber in des Herzogs Steuer, wenn man pläet (schmilzt) und drei Zinsmäsel (Masseln) an das Kloster Reun, welches dafür ein Fuder Salz und eine Balghaut gibt“. v. Muchar, Geschichte von Steiermark 7, 41. — 1426 Juni 15. „Herzog Friedrich der Aeltere verleiht dem Hans Schilcher, Bürger in Eisenerz, Hube und Hammer in Münnichthal, ein Plahaus und die Oerter sammt den Schlägen am Erzberg mit den dazu gehörigen Rechten, Waldungen in der Radmer, in der Jassingau und in anderen Gegenden, wie sie Jakob Swelbl zum genannten Plahause gehabt hat und ein Gut in der Trafeng.“ Lehenregister Friedrichs des Aelteren, k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv cod. 41, f. 17. — 1439 erscheint in Urkunden zum erstenmale der Ausdruck Radwerk. v. Muchar, Ge¬ schichte von Steiermark 3, 185. Zur Leistung der Eisengaben sind die Gerichtshufen in Inner- und Vordernberg verpflichtet. Urkunde Friedrichs IV. von 1451 Februar 12. Chmel, Regesta Friderici, Anhang, S. CXII, Nr. 90. — 1539 August 28. Die Amtsordnung für Innerberg verbietet Wiesengrund an Personen, die kein Radwerk besitzen, zu verkaufen. Schmidt, Berggesetze III, 1, 216 und 231. — 1560 April 20. Vocabularius über den Erzberg dem Kaiser überreicht. Auszug bei v. Muchar, Die Geschichte des steirischen Eisenwesens von 1550—1590. Steiermärkische Zeitschrift. N. F. 8. Jahrgang, 2. Heft, 31. „Radwerk wird genannt die ganze Gerechtig keit eines Radmeisters am Berge mit Haus, Hof, Grund und Boden, Wäldern und anderm Zubehör. Jeder soll sein Radwerk mit eigenem Rücken wie ein anderes Gehöfte besitzen und auf Gewinn und Verlust stets in Betrieb halten.“ — Die Eisenordnung und Capitulation von 1599 September 12 bestimmt, dass jeder, der auf irgend eine Weise in den Besitz eines Erzrechtes am Berge käme und nicht Radmeister wäre, dasselbe sofort an einen Radmeister verkaufen müsse. Hs. der k. k. Universitätsbibliothek zu Graz, Ms. II, 591. * 1539 Amtsordnung für Innerberg, a. a. O. S. 216. — 1560 April 20. Vocabularius a. a. O. 2 Die Belehnung erfolgte im Mittelalter mitunter noch durch den Landesherrn selbst. Vgl. Urkunde von 1426 Juni 15. Siehe oben S. 464, Anm. 1. Im 16. Jahrhundert hatten sich schon so feste Besitz- und Erblichkeitsver¬
466 Das Institut der Bergbaufreiheit kam bei dieser engen Verbindung des Bergbaues mit dem Grundbesitz gar nicht zur Geltung. Ausdrücklich wird der Erzberg ein „Erbbergwerk“ zum Unterschiede von den „Freibergwerken“ auf Edelmetalle genannt. Im 16. Jahrhundert, zum Theil auch wohl früher befanden sich diese Radwerke im Besitz bestimmter Familien, deren Name auf die Radwerke übergieng, welche, nachdem schon längst der Besitzer gewechselt hatte, noch nach ihnen benannt wurden. Die bekanntesten waren die Preuenhuber, Scheichl, Bleschnitzer, Silbereisen, Stettner, Schwarz, Knotzer, Weidinger, Hillibrand, Link und Schachner. Einige Radwerke wurden allerdings auch nach ihrer Lage benannt, wie die Radwerke in der Trofeng Grafenau und im Paradeis. Die Hauptursache dieser Entwicklung haben wir, wie schon oben angedeutet, in dem geringen Risico und der Leichtigkeit des Eisenbaues zu suchen.3 Auch anderwärts entzieht sich der Eisenbau deshalb den allgemeinen Rechtsnormen des deutschen Bergrechtes,* welches in der Form, in welcher es sich seit dem 12. Jahrhundert ausbildete, doch hauptsächlich nur für die Bergwerke auf Edelmetalle berechnet war. Das nächstgrösste Eisenbergwerk in Oesterreich, Hüttenberg in Kärnten, hältnisse herausgebildet, dass eine neuerliche Belehnung bei durch Kauf oder Erbschaft erfolgtem Besitzwechsel gar nicht stattfand. „Es geschieht bei diesen Bergantheilen und Radwerken kein Obempfang und keine Belehnung wie bei anderen Bergwerken, sondern jeder Antheil ist freies Eigenthum und geht von einem Erben auf den andern über.“ 1560 April 20. Vocabularius über den Erzberg. a. a. O. Die Bergbehörden hatten nur bei Neuerrichtungen von Erzgruben und Blahhäusern einzugreifen. 1599 September 12. Eisenordnung und Capitulation. „Dieser eisenstein ist ein erbbergkwerch und wird nit verliehen noch emphangen. Die rechte und grueben, darüber ein radmeister brief und sigl hat, oder die sunst durch erbschaft und kauff an in komen, darf er belegen.“ Siehe oben S. 464, Anm. 1. 2 1567 Verzeichnis der Innerberger Radwerke bei v. Muchar, Geschichte des steirischen Eisenwesens a. a. O., 40. 1599 Eisencapitulation. 2 Deshalb sind auch die Bestimmungen des Zeiringer Bergbriefes von 1336 September (v. Schwind-Dopsch, S. 170 ff., Nr. 92), der auch das Grundgesetz für alle neugefundenen Bergwerke in Steiermark sein soll, für den Erzberg nicht immer anwendbar, erstens, weil er für Bergwerke auf Edelmetalle berechnet war, und zweitens, weil das Erzbergwesen damals schon eine selbständige Entwicklung genommen hatte. Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes I, 652. Zycha, Das Recht des ältesten deutschen Bergbaues, S. 59, Anm. 13.
467 zeigt eine ähnliche Entwicklung.1 Der Regalherr und Besitzer des Bergwerkes war bei dem leichten und gefahrlosen Betrieb nicht gezwungen, den Arbeitern so weitgehende Selbständig keit zu gewähren. In dieser Hinsicht zeigt der Eisenbau eine gewisse Gemeinsamkeit mit den Salz- und Quecksilberbergwerken, welche auch, was ihr Verhältnis zum Regalherrn be trifft, zu einer Sonderstellung in den österreichischen Berggesetzen führt. Salz-, Eisen- und Quecksilberbergwerke erscheinen als „vorbehaltene“ Bergwerke, bei denen die Belehnung direct durch den Landesfürsten erfolgt. Die Abgaben, welche die Radwerksbesitzer dem Herzog von Steiermark als Obereigenthümer zu zahlen hatten, schieden Die Bergordnung Erzbischof Heinrichs von Salzburg für Hüttenberg vom Jahre 1342 verfügt, dass der Bergrichter alle Hofstätten und „Funde“ am Berg verleihe. Münnichdorfer, Geschichte des Hüttenberger Erzberges. Klagenfurt 1870. Urkundenanhang S. IV, Nr. 2. Ausserdem vgl. für den landwirthschaftlichen Charakter des dortigen Bergwerksbetriebes S. 53 54 und 73. Der gleichzeitige Besitz von Berg und Hütte ist hier wenigstens bis zum 16. Jahrhundert nicht wahrscheinlich. Die Knappen be¬ treiben die Erzgewinnung auf eigene Rechnung und verkaufen das Erz an die Radmeister. Münnichdorfer, S. 23. Doch kann man dabei auch an den Bergbaubetrieb durch Lehenschaften denken. 1603 wird auch hier die Berechtigung zum Hüttenbetrieb an den Besitz von Bergantheilen ge knüpft. Münnichdorfer, S. 96. 2 Diese Auffassung bestand wohl schon im 15. Jahrhundert. Vgl. Urkunde Friedrichs IV. von 1467 März 28, durch welche dem Reinprecht von Wallsee, Hauptmann des Landes ob der Enns, gestattet wird, auf seinen Herrschaften Bergwerke anzulegen, solche auf Salz und Eisen ausgenommen. (Chmel, Regesta Friderici, S. 303, Nr. 4952) und 1479 für Spital am Pyhrn gleichen Inhalts. Pritz, Geschichte des einstigen Collegiatstiftes weltlicher Chorherren zu Spital am Pyhrn. Archiv für österreichische Geschichte (cit. A. O. G.) 10, 276. Die Einnahmen aus den Salz- und Eisenbergwerken werden stets als directe Einnahmen betrachtet. 1518 Februar. Ausschussantrag der Abgeordneten der fünf niederösterreichischen Länder. Art. 7 und 8. Kammergut. Den Vitzthumen selbst sind „alle aufsleg, salzsieden, eysenertzt und ander einkhomen“ zu überantworten. Zeibig, Der Ausschusslandtag der gesammten österreichischen Erblande zu Innsbruck 1518. A. O. G. 13, 234. Klar ausgesprochen wird der Vorbehalt in der Bergordnung Ferdinands für die niederösterreichi¬ schen Länder vom Jahre 1553 mit den Worten: „Wir vorbehalten uns aber alle saltz, eysen, quecksilber und allaunbergwerch. Die sollen durch uns selbs oder, wenn wir desshalben sunderlich gwalt und bevelch geben, verliehen werden.“ Schmidt, Berggesetze III, 1, 428. Dass auch der Erzberg unter diesen Rechtssatz fiel, erhellt aus der Instruction für Archiv. LXXXIX. Band. II. Hälfte.
468 sich entsprechend dem eigenthümlichen Rechtsverhältnisse zwischen beiden in Abgaben für den Hufenbesitz und in solche für die Berechtigung zum Berg- und Hüttenbetrieb. Die Verwaltungsbehörde am Erzberg war das Berggericht, dessen Competenz bis zum 15. Jahrhundert über den ganzen Berg sich erstreckte.2 In dieser Zeit heisst es das Gericht „im aertzt“ oder ,im eysenertzt“. Der Bergrichter hob die Abgaben ein und lieferte sie an das landesfürstliche Amt Leoben ab.3 Seit dem 14. Jahrhundert aber bildete das Eisenerzer Berggericht einen selbständigen Verwaltungsbezirk und stand direct unter der obersten Landesfinanzbehörde von Steiermark, dem Landschreiber.* Im Verein mit einem am Anfange des — den Eisenobmann von 1609 April 23. Dem Eisenobmann wird befohlen, die Bergordnung von 1553, „die bei allen andern von unsern freybergwerken ausgenommen und zu unsern cammergut vorbehaltenen erbbergwerken, darunter die quecksilber, alaun und fürnemlich die eysenbergwerch vorhanden sind“, auch Geltung habe, zu befolgen. R. F. A. F. 17392. Anfangs bestanden die Leistungen in Lieferungen von Bergwerksproducten. Aus diesen wurden zum Beispiel die Schenkungen von Eisendeputaten an die Klöster Geirach, Seitz, Reun (vgl. oben S. 460, Anm. 3—6), Neuberg und Gaming (1331 Rechnungen des Landschreiberamtes in Steiermark. Rationarium der österreichischen Herzoge von 1326—1338. Chmel, Oesterreichischer Geschichtsforscher II, 2, 221) gemacht. Im 15. Jahrhundert wurden diese Abgaben schon in Geld geleistet. 1451 Februar 12. Siehe oben S. 464, Anm. 1. Äusserdem Belehnungsurkunden von 1389 März 30 und 1426 Juni 15. Ebenda. 2 Nach dem Rationarium Styrie von 1265—1267 bestand ein Gericht „im aertzt“, welches zum Amte Leoben gehörte. v. Krones, Verfassung und Verwaltung Steiermarks, S. 471. 1392. Albrecht III. erlaubt dem Richter und den „leuten im Eysenerz“ die Verwendung des Holzes aus den Wäldern vom Staderhals untz an den Holenstain endhalb und herdishalb der Enns“. Wichner, Geschichte von Admont III, S. 384, Nr. 500. 1418 April 21. Chmel, Oesterreichischer Geschichtsforscher. I, 4—5. Die Eisengaben an die Klöster wurden im 13. Jahrhundert in Leoben verabfolgt. 1227 November 7. Leopold VI. für Geirach. „Volumus, ut in officio de Liuben in perpetum X massas ferri percipiant annuatim." v. Zahn, St. U. B. II, 337, Nr. 245. 1270 November. König Ottokar bestätigt der Karthause Seitz das Bezugsrecht von Eisen aus Leoben. v. Krones, Verfassung und Verwaltung, S. 552, Nr. 116. * 1331 erscheinen die Eisengaben an die Klöster Gaming und Neuberg in die Rechnungen des Landschreiberamtes eingestellt. Siehe oben Anm. 1. 1451 Februar 12. (Siehe oben S. 464, Anm. 1) heisst es: „Da entgegen so sollen nu hinfür di Innerperger jerlich einem jeden unsern landtschreiber reichen, was von demselben gericht gebüret.“
469 15. Jahrhunderts zwölfgliedrigen Ausschusse der Berggemeinde, den Geschworenen, führte der Richter die Verwaltung des Berges, die Aufsicht über den Betrieb und die Vertretung der Interessen der Bergbautreibenden. Die Berggemeinde erstreckte sich, wie gesagt, über den ganzen Berg. Die oben geschilderten örtlichen Verhältnisse und die Ausdehnung der Erzlager vom Nordwestfüsse des Berges über den Gipfel nach der Südseite beeinflusste die Anlage der Blahhäuser und Hofstätten in der Weise, dass auf der Nordwest- und auf der Südostseite des Berges je eine grössere Gruppe von Radwerken entstand. Dies hatte die Bildung zweier Ortschaften zur Folge, deren Benennung nach ihrer Lage von Leoben aus erfolgte, nämlich Innerberg am nordwestlichen und Vordernberg am südwestlichen Abhange des Berges. Der untere Theil des Erzberges auf der Nordwestseite wurde von den Innerberger Radmeistern, die Erzlager auf der Spitze und am südöstlichen Abhange von den Vordernberger Radmeistern abgebaut. Wahrscheinlich bestand schon im Mittelalter eine feste Grenzlinie, die Ebenhöhe genannt, welche auf der halben Höhe des Berges an der Innerberger Seite verlief und den Innerberger Antheil vom Vordernberger schied. Heute besteht die Ebenhöhe aus zwei verschieden hoch gelegenen, durch eine Verticalebene verbundenen Horizontalebenen in einer Höhe von 1140—1186 m. Diese Trennung bestand sicher schon seit dem 13. Jahrhundert In Innerberg soll Kaiser Rudolf I. schon 1279 eine Kirche gegründet haben.3 1282 und 1293 erscheint es schon in Ur Näheres über die Verwaltung des Erzberges vor dem 15. Jahrhundert können wir wegen Mangels an Quellen nicht mittheilen. 1342 December 26 erscheint als Vertretung von Eisenerz der Richter und seine „Gesellschaft“ in Eisenerz. v. Muchar, Geschichte Steiermarks 6, 296. Hier ist bei dem Worte „Gesellschaft“ nur an Berggemeinde und nicht etwa an Gewerkschaft zu denken. 1385 Juli 2 wird von dem Richter und „den Leuten“ in Eisenerz gesprochen. F. M. Mayer, Schiedlbergers Aufzeichnungen zur Geschichte von Eisenerz. Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen 17, 28. 1418 April 21 erscheinen dann neben dem Richter zwölf Geschworene. Chmel, Oesterreichischer Ge schichtsforscher I, 4—5. 2 v. Ferro, Die Innerberger Hauptgewerkschaft, a. a. O. S. 240. Jugoviz, a. a. O. S. 20. 3 Ueber den Wert dieser Angabe bei Schiedlberger vgl. Redlich, Regesta imperii VI, 1, Nr. 1141 b. und Franz Martin Mayer, a. a. O. In verschiedenen Schriften taucht die Angabe auf, dass nach urkundlichen 32
470 kunden als Ortschaft,1 während die erste urkundliche Erwähnung Vordernbergs erst in das Jahr 1314 fällt.2 Die Trennung welche schon bei der Bergarbeit aus natürlichen Gründen eingetreten war, erstreckte sich auch weiter auf den Verkauf des Eisens. Eben im Jahre 1314 wird bestimmt, dass Eisen aus Vordernberg nur nach Leoben verkauft und nicht nordwärts über den Prebichl geführt werden dürfe. Das Innerberger Eisen konnte auch nach Leoben gebracht werden, nahm aber naturgemäss seinen Ausgang dem Laufe der Enns nach gegen Stadt Steyr und Oesterreich, welcher Brauch auch von den Landesfürsten bestätigt wurde. Im Laufe des 14. Jahrhunderts nahm der Bergbau einen bedeutenden Aufschwung. Die Bevölkerung wuchs, die Ver waltung wurde immer schwieriger und war mit den bisherigen Organen nicht zu bewältigen. Innerberg und Vordernberg waren keine kleinen Berggemeinden mehr, sondern waren zu grösseren Ortschaften herangewachsen. Die Besorgung der Gemeindeverwaltung mochte oft die Aufsicht über den Bergbau behindern und der getheilte Betrieb auch eine Trennung in der Verwaltung nahelegen. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts gieng man endlich daran, den geänderten Verhältnissen hierin Rechnung zu tragen. Auf Kaiser Friedrichs IV. Befehl wurde eine Neuorganisation des Bergwesens vorgenommen, die in den Eisenordnungen von 1448 November 6 und 1449 August 104 und in den Marktprivilegien von Innerberg und Vordernberg zum Ausdruck kam. Die vollkommene Trennung des Bergbaubetriebes an der Innerberger Seite von dem an der Vordernberger Seite kommt in diesen Ordnungen zum Abschluss. War schon früher der Nachrichten 1190 schon eine Kirche St. Oswald bestanden habe. Wo diese urkundlichen Nachrichten zu finden sind, konnte ich nicht ergründen. Siehe oben S. 464, Anm. 1. 1314 März 12. Friedrich III. verbietet den Eisenarbeitern zu Vordernberg und Trofaiach, ihr Eisen über den Prebichl zu führen. v. Zahn, Steiermärkische Geschichtsblätter II, 46. 3 Siehe oben S. 461, Anm. 4. 1415 Mai 25. Herzog Ernst bestätigt die von den Leobener Bürgern geschlossene Eisenverlagsgenossenschaft. Auszug bei v. Muchar, Geschichte von Steiermark 7, 132. * Vollständig im Vidimus der Privilegien der Stadt Steyr von 1610 April 3. K. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, cod. suppl. 385. Auszug bei v. Muchar, Geschichte von Steiermark 7, 347 ff. und 353 ff.
471 Transport von Vordernberger Eisen über den Prebichl verboten, so wurde jetzt auch für das Innerberger Eisen, welches nach Leoben gebracht wurde, ein höherer Preis festgesetzt. Inner berg und Vordernberg wurden zu Märkten erhoben, das alte Berggericht verschwand, und an seiner Stelle erscheinen jetzt die zwei Marktgerichte der beiden Orte. Diese bekamen das Recht der freien Richter- und Rathswahl, den Blutgerichtsbann, einen Wochenmarkt und ein Wappen. Der Zins für den Hufen besitz, der früher an das Berggericht abzuliefern war, wurde jetzt von der Gemeindevertretung Innerberg eingehoben, die auch das Recht bekam, eine Maut, die sogenannte kleine Maut, einzurichten. Dafür übernahm sie die Verpflichtung, die Strassen und die Brücken am Berge und im Innerberger Landgerichtssprengel, der sich drei Meilen um den Markt erstreckte und westwärts bis Radmer reichte, zu erhalten und jährlich dem 1500 betrug es 80- Landesfürsten ein Pauschale zu zahlen.1 Der Besitz eines Radwerkes war an das Bürgerrecht 1 1451 Februar 12. Siehe oben S. 464, Anm. 1. 1453 Juli 16. Friedrich IV. ertheilt den Vordernbergern die Blutgerichtsbarkeit und einen Wochenmarkt. Birk, Urkundenauszüge zur Geschichte Kaiser Friedrichs von 1452—1467 A. Ö. G. 10, 186. 1480 Juli 13. Richter und Rath von Weyer bestätigen, dass die Eisenerzer Landgerichtjurisdiction sich auf der Strasse des Erzberges bis zur ,wandpruggen“ erstrecke und nicht dem Forstmeister zu¬ gehöre. F. M. Mayer, Schiedlbergers Aufzeichnungen a. a. O. 29. 1500 September 30. Bestätigung der Privilegien von Innerberg durch Maximilian I. Archiv des k. k. Ministeriums des Innern zu Wien (cit. A. M.I.) IV D 7. Ortsprivilegien von Steiermark. c. 1500, Mauttarif von Innerberg. v. Zahn, Zur Geschichte des Einfuhrhandels in Steiermark. Steiermärkische Geschichtsblätter 4, 211 ff. „Item die burger daselbs nemen ein ain maut, haisst die klain mautt, albeg von ainer mass eisen, die bey VII bis acht zenten hat, 3 phening ... Desgeleichen auch die hueb oder grundt zins von heusern. Von dem obgeschrieben allen gibt gemainer markt kunigklicher maiestat etc. jerlichen 80 tal. den. und von der übermass muessen sy den weg und prugken machen von dem Prepuhl untzt an dem Hellenstain ennhalb der wanndprugken, auch von dem markht untzt gen Radmair bey den dreyn meyl wegs ungeverlich.“ Einnahmen (der niederösterr. Kammer) von den Städten, Märkten und Aemtern des Vitzthumamtes in Steiermark (1561—1563). Huber, Studien über die finanziellen Verhältnisse Oesterreichs unter Ferdinand I. Mittheilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung, Ergbd.4, 233, 234. Eingriffe der landesfürstlichen Behörden in die Rechte der Bürger fanden öfters statt. Vgl. Krainz, Aus den Raitungen der Marktrichter von Eisenerz. Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen 20, 94 und F. M. Mayer, Schiedl bergers Aufzeichnungen a. a. O.
472 in Innerberg geknüpft.1 Ebenso wurden die Verhältnisse in Vordernberg geordnet. Die beiden Orte wurden also zwei vollkommen selbständige Betriebscentren. Ihre Antheile am Berge waren streng geschieden, die Verschmelzung der Erze und die Verarbeitung des Eisens, worin ja der Schwerpunkt des Eisenwesens lag, erfolgte völlig getrennt, und auch im Handel waren den beiden Märkten verschiedene Absatzgebiete angewiesen worden. Schon in der Bezeichnung Inner- und Vordernberg kommt dieses Verhältnis zum Ausdruck. Verordnungen, welche für Inner- und Vordernberg zugleich gelten sollen, werden „für beide Berge“ erlassen. Freilich nahm die innere Entwicklung des Berg- und Hüttenwesens an beiden Seiten des Berges einen ähnlichen Verlauf, da ja die Vorbedingungen derselben ziemlich gleiche waren. Noch in anderer Hinsicht ist die Thätigkeit der Commission von 1448 und 1449 für die Verwaltung des Erzberges von Wichtigkeit. Durch das Verschwinden des alten Berggerichtes und die Erhebung von Innerberg und Vordernberg zu Märkten mit freier Richter- und Rathswahl war die Leitung des Bergund Hüttenwesens ganz in die Hände der beiden Gemeindevertretungen gekommen, welche, wie gesagt, auch den Hubenzins einhoben. Zur Verwaltung der übrigen landesfürstlichen Gefälle mussten eigene Aemter geschaffen werden. Diese waren die Mautämter Innerberg und Vordernberg. Durch ihre Errichtung ist der Beginn des Ueberganges der Bergwerksver waltung an landesfürstliche Organe gekennzeichnet. Um die Radmeister zu entlasten, waren die Abgaben für den Bergund Hüttenbetrieb, welche dem Obereigenthum des Landesfürsten entsprangen, in einen vom Käufer zu zahlenden Aufschlag verwandelt worden.2 Mit der Einhebung desselben wurden die Mautner betraut und ihnen zu diesem Zwecke noch je ein Gegenschreiber, ein Eisenwäger und einige „Stangknechte“ zugetheilt.3 Darüber hinausgehende Functionen hatten 1 1539. Amtsordnung für Innerberg. Schmidt, Berggesetze III, 1, 216. 2 Eisenordnungen von 1448 und 1449. c. 1500, Mauttarif von Innerberg, a. a. O. „Item die gross mautt wird genommen für fron und wechsl, je von ainem zennten rauchs und mäss eysen 18 ain helbling und von ainem zennten geslagens eysen 22 phening.“ Vgl. ausserdem Beilage Nr. III. s Eisenordnungen von 1448 und 1449. 1469 August 18. Friedrich IV. befiehlt dem Hans Heidenreich, Mautner in Innerberg, von den Mautgefällen
473 die Mautner anfangs nicht. Die eigentliche Bergwerksverwal tung führte auch in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts der Richter und der Rath der beiden Märkte,1 doch war damit ein Anhaltspunkt gegeben, an welchen man später anknüpfen konnte. Die Marktbehörden wurden ihrer Aufgabe keineswegs gerecht. Da die Radmeister als die einflussreichsten Bürger die Gemeindeverwaltung bald ganz in ihre Hände brachten, so war an eine ausreichende und unparteiische Beaufsichtigung des Berg- und Hüttenbetriebes gar nicht zu denken. Die Hauptbedingung für eine gedeihliche Weiterentwicklung des Eisenwesens war ein pünktliches Ineinandergreifen der Einzelbetriebe. Dieses konnte nur durch den Druck einer Bergbehörde erreicht werden, die von den Radmeistern unabhängig war. Da diese fehlte, so kam es bald zu allgemeiner Verwirrung. Das Erz wurde zumeist am Tage gewonnen, wenn auch mitunter mit Schlägel und Eisen kurze Stollen gebaut wurden, von denen einzelne noch erhalten sind.2 Doch konnte man nur die Braunerze, den in Verwitterung übergegangenen Spateisenstein, brauchen. So gross die Erzlager auch waren, so mussten sie bei dieser ungenügenden Ausbeutung, welche noch dazu nicht von einem einheitlichen Gesichtspunkte aus erfolgte, bald versiegen, und man musste zum Tiefbau übergehen. Dieser verursachte weit grössere Kosten und erforderte viel zahlreichere Arbeitskräfte. dem Gegenschreiber 28 40, dem Wäger des Roheisens 18 47, dem Wäger des geschlagenen Eisens 24 00, sich selbst aber 50 60 % auszuzahlen. Chmel, Regesta Friderici, Nr. 5660. 1 1459 Februar 13. Friedrich IV. entscheidet den Streit zwischen dem Abte Johann von St. Lamprecht und dem Richter und dem Rath von Eisenerz. Birk, Urkundenauszüge zur Geschichte Friedrichs IV., a. a. O. S. 221. Der Mautner erscheint auf die Einhebung des Aufschlages beschränkt. Vgl. die Urkunden von 1469 März 22, Juni 28, August 10 und August 18. Chmel, Regesta Friderici IV., Nr. 5542, 5543, 5603, 5654, 5660. 1490 Mai 31. Der Richter und Rath von Innerberg bestätigen die Rechte von Waidhofen an der Ybbs im Eisenbezug. Chmel, Oesterreichischer Geschichtsforscher I, 8. 2 Kupelwieser, Ueber die Entwicklung und Bedeutung des steiermärkischen Erzberges, a. a. O. S. 313. * 1517 Januar 5. Eisenordnung für den Erzberg. v. Muchar, Geschichte von Steiermark 7, 266ff. 1526 Januar 27. Bericht der niederösterreichischen Raitkammer über die neu einzuführende Steigerung der Roheisenpreise. R. F. A. F. 18315. 1527. Beschwerde des Bürgermeisters, Richters und Rathes von Steyr gegen diese Preissteigerung, ebenda.
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