Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960
8 wurden: vom Mittermüllerzeug: Matihias Melzer mit 15 Stimmen vom Pruckmüllerzeug: Jakob Ostermayr mit 14 Stimmen vom Papiererzeug: Wolf Menhardt, Schleifer mit 11 Stimmen vom Aichingerzeug: Thomas Pfefferhofer mit 14 Stimmen Städt. Commissär war der Ratsherr Sebastian Kühberger. Die Bezeichnungen 1., 2., 3., 4. Zeugstätte scheinen 1677 in den Akten zum 1. Mal auf, doch waren die alten Bezeichnungen: Aichingerzeug, Papiererzeug, (auch Giesterzeug, nach den Papiermüller Christoph Giester), Pruckmüllerzeug (1672 Dr. Müllerzeug, 1681 Schwediauerzeug), Mittermüllerzeug (1662 Stadelmüllerzeug, 1675 Hammerschmiedzeug) noch Anfang des 18. Jahrhunderts in Gebrauch. 1663 wurde die von Hans Egger des Rats erbaute Pulverstampf infolge einer durch Unvorsichtigkeit hervorgerufenen Explosion „zersprengt“. Das Holz vom Häusl und von der Stampf wurde vertragen. Mit der Pulverstampf war ein Fluderrecht verbunden. Die Wirren der Gegenreformation hatten Steyr in einen tristen wirtschaftlichen Zustand versetzt, der sich natürlich auch auf die Wehrgräbler auswirkte. Sie kamen immer mehr in Schulden. Als daher ein Hochwasser um Jahre 1663 ihren Wehren und Werken großen Schaden zufügte, mussten sie hoch- verzinsliche Gelder für die Reparatur derselben aufnehmen. In bitterster Not wandten sie sich an den Magistra t 11 um Hilfe. Sie baten um ein Darlehen von 1200 fl um die drückenden Schulden an die Win- terspergische Witwe loszuwerden und um Stillstand der städtischen Auflagen. Es dauerte aber bis zum Jahre 1682, bis der selbst schwerbelastete Magistrat helfend eingriff. Er bewilligte die Ausfolglassung von 1000 fl bei dem Steueramt dergestalt, dass die Wehrgräbler hierfür so viel 1628-jähriges Stadt- schuldenkapital samt dem davon ausständigen Interesse erhandeln und zu des Magistrats Handen er- legen sollten. Die Wehrgräbler wollten aber auch noch wegen anderer Schulden Hilfe haben und set- zen sie beim Magistrat unter der Bedingung durch, dass sie und ihre Erben und Nachkommen wegen der bisher erlittenen Wehrgrabenschäden und derenthalben ausgelegten Unkosten ins Künftige nicht das Geringste mehr fordern, sondern sich aller Ansprach begeben sollten. Die Wehrgräbler gingen darauf ein. 1667 wurde beschlossen, dass alljährlich nur 2 der Verordneten neu gewählt werden sollten. Da das Aufbrechen der Ablässe bisher ungeregelt erfolgte, wurde 1669 beschlossen, mit dem Auf- brechen bei der 1. Zeugstätte zu beginnen. Man zählte damals 52 Fluder. Die „Währgräbler“ waren schon seit Jahren gezwungen, zur Deckung ihrer hohen Zahlungsverpflichtungen das 1½-fache Fluder- geld zu zahlen. Viele konnten dies nicht leisten. So musste Elias Elligast seine Drahtziehe mit 3 Fludern stehen lassen. Auf der Suche nach Einnahmsquellen wollten die Wehrgräbler dem Christoph Pämber von der Krugl- mühl die Blumsuch (die Viehweide) welcher ihm vertraglich zustand, verkaufen. Auch der Commissär schlug Sparmaßnahmen vor und mahnte die Wehrgräbler von den vielen und grö- ßeren Zährungen ab. Sie hatten im Jahr 1677 ihr Heim in der Gastwirtschaft des Paul Waltl eingerichtet. Beim Jahrtag 1681 aber klagte Waltl als Herbergsvater und Einnehmer, dass die Wehrgräbler nicht bei ihm Zährung nehmen und die Fludergelder nicht zahlen. Er werde von ihren Gläubigern überlaufen und bitte, das ihm schuldige Geld auszuzahlen und die Lade anderwärts hin zu transferieren. Als der Hammerschmied Pfefferhofer 1685 starb, war ihm der Wehrgraben 161 Gulden schuldig. In seinem Testament bestimmte er, dass 100 fl gegen 5 % Verzinsung auf ewig beim Wehrgraben liegen bleiben sollen. Von den 5% soll jährlich eine Seelenmesse im Lazaretthaus zu seiner Seele Trost gelesen werden. 1 1 Beilage 5
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