Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

36 dass wir samt Weib und Kindern in die 15 Wochen lang in die Feier gesetzt worden und unsere unent- behrliche Lebens- und Nahrungsmittel, wie gern wir auch gewollt hatten, nicht haben erobern können. Allen aufgewandten, grossen Unkosten allein consiert und verursacht auch durch peinliche Herhaltung des Wehrgrabens soviel Handwerker -wiewohl kümmerlich- bei häuslichen Ehren erhalten werden und consequentea auf solchen Werk die Conservierung des ganzen gemeinen Wesens berührt, uns obrig- keitlich an die Hand stehen, von unsern höchsten Nöten vor gänzlichen Untergang erretten und daher uns obberührter Unkosten und Schaden als Ursachte refundieren und ersetzen würde. Als gelangt an Euer hochgräfl. Excellia unser gehorsames auch flehentliches Anrufen, und Bit- ten, dieselbe geruhen von nachgesetzter landesfürstlichen Obrigkeit wegen einen ehrsamen Mag: der Stadt Steyr gnädig anzubefehlen, dass derselbe uns der consierten Unkosten und Schäden halber alle gebührenden satisfactionen leisten und folglich obige 1150 fl Unkosten neben den bereits 14 ganze Jahre laufenden Interessen in gnädiger Erwägung, dass wir oberwähnermassen die Capitalien gleicher- gestalt auf Interesse aufzunehmen benötigt worden, refundieren und wiederum ersetzen solle, gleich wie nun dieses für sich selbsten, vor Gott und der Welt höchst billig ist, wir hiedurch vor gänzlichen Ruin und Untergang errettet, auch das gemine Wesen consaniert und erhalten würde, als tun zu gnä- diger Gewähr, wir uns mit protestierung weiterer Unkosten et folno Luonengs Juris beneficio gehor- samst befehlen Eurer hochgräflichen Excellenzia gehors: N: die bürgerlichen Wührgräbler der Stadt Steyr.

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