Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

35 Beilage 6 prae 31. Mai 1677. An die hochlöbl. Landeshauptm. in Österreich ob der Enns unvermeidlich gehors. auch durch Gott höchst flehentliches Anrufen und Bitten N. der bürgerlichen Wehrgräbler zu Steyr contra die landesfürstl. Stadt daselbst pr gnädige refundirung Auflag invermelter verursachter Unkostenschäden und Jutsaée betr. Hochlöbl. Landeshauptmannschaft Hoch und wohlgeborner Reichsgraf, gnädig und hochgebietender Herr Herr. Eure hochgräfl. Excellia können wir, aus äusserster Noth gedrungen, in gehorsam beweglichst an: und vorzutragen nicht unterlassen: wie das wir zwar vor ungefähr 14 Jahren bei einem ehrsamen Magistr: Stadt Steyr mittelst unterschiedlicher überreichten lamentierliches Anbringen und Memoria- lien höchst flehentlich angelangt und gebeten dass selbe gerührte, gleich oberhalb das Pulverstumpfes bei der Steyr eine Wehre Überzwerg des Grinses auf Gm. Stadt eigentümlichen Grund und Boden, welchen der ehrsame Mag: mit gutem Bau zu erhalten von sich selbsten schuldig ist, ohne weiteren Verzug zu erbauen und aufzusichern, damit durch die Höhe berührter Wehr der nachlängst des Wehr- grabens rinnende und hin und wieder höchst schädlich ausreissende Steyrfluss zum Teil gegen den also genannten Voglgesang, so Herrn Johann Albrecht Klainhansl des Rats und Gastgeben zu Steyr eigen- tümlich zuständig ist, bei Zeiten abgewendet. Hiedurch dass damals schon vor Augen geschwebte Un- glück und unwiederbringliche Schaden verhütet, also der nächst anstossenden Grund oder Gegend bei denen sich ereignenden Wassergüssen in solus erhalten werden möchte. Wir haben aber wider all besseres Verhoffen niemals eine einzige verlässliche Verbescheidung erlangen können und obwohl zwar zu verschiedenen Malen Beschauen vor die Hand genommen und anbei dass die Erbauung oban- gezogener Wehr auf Gem. Stadt als Eigentümer nebst eigenen Unkosten werkstellig gemacht werden soll, zumÖffnen veranlasst worden so ist doch dieselbe von Seiten eines ehrsamen Rats der Stadt Steyr höchst schädlich lange diffeciert, und aufgeschoben worden, bis der Steyrfluss dermassen hoch ge- wachsen und so heftig ausgerissen ist, dass derselbe nicht allein die besagten Voglsang nächstgelegene Au und den angrenzenden Grund und Boden mit sich hinweg geführt, sondern auch dem Veit Eisen- gruber, gewesten Bürger und Pulvermachers allhier, nunmehr seelig, seinen Pulverstampf samt dem Hause und Garten von Grund aus hinweg getragen, wodurch er allein über 500 fl Schaden a porte erlitten hat, welches Unglück ce adhac integra: wie einem ehrsamen Mag: wir hievon zum öfteren Sommer Eeor demonstriert und vorgetragen haben: mit zeitlicher Verbauung und zwar mit geringen Unkosten hätte verhütet werden können. Wenn wir dann durch solch höchstschädliche dilotion oberwähnten Gebäudes verursacht und gedrungen worden, zu höchst notwendig gewester, eilfertiger Reparierung unseres eigenen Grunds, der Wehren und Ablässe, damit hier aus kein grösserer Schaden erwachsen möge, 1150 fl aufzuwen- den und verschiedene Capitalien gegen interée aufzunehmen, dadurch wir in ein so grosses Elend und wissentlichen Notstand geraten, dass uns ohne anderweitige Ersetzung der auferloffenen, höchst- schmerzlichen Unkosten und Schaden ein für allemal unmöglich, bei diesen so schweren, mühseligen und gedrängten Zeiten uns dermalen einst von dieser so grossen Schuldenlast zu entledigen, umsoviel destomehr, umwillen wir jährlich einen merklichen und fast unerträglichen extra Unkosten in Ausbes- serung der Schäden, welche uns von mehreren Winter ir Zeuge, die mehrere fast eine Viertel Meile Wegs lang, allerorten einreissenden Steyrfluss auf beiden Seiten des Wehrgrabens und jenseits der oberen, uns zum Teile eigentümlich zuständigen Au verursacht werden, auslegen müssen, 10 Ablässe und 5 Wehren von Zeit zu Zeit mit notwendigen Bau zu versehen haben, ungeachtet wir gar billig ver- hofft hatten, dass ein ehrsamer Mag: der Stadt Steyr uns vielmehr in reifer Beobachtung, dass derselbe uns durch obermeldete, zum höchstens Schaden gereichende dilation des Wehrgrabens neben den,

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