Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

30 Beilage 4 16. Marty 658. An Einen Löbl: Mag: der Khönigl : und Landtsfürstl.: Statt Steyer. Sebastian Khüeperger des Inneren Raths Dienstgehorsambe relati-on Der Herrn vnd Aigenthomber des wergrabens gehaltenen Jartag oder Zuaamen Khonfft Betreff: Wol Edler Löbl: Statt Mag: Grossg. und gebietende Herren. Zu gehorsamen Vollzug Ihrer streng. Herrn Gotblieb Schröffels von Mannspeng ordinari Bür-ger- meisters, grossgünstig anbefohlen, habe ich den 17-Februar nächsthin der Herrn und Eigentü-mer des Wehrgrabens alihie gehaltenen Jahrtag oder Zusammenkunft beigewohnt. Erstlich ist die von einem löbl. Mag. ihnen an 1564 gegebene Freiheit oder Ordnung zu ihr der Wehrgrabler Nachricht gelesen worden. 2. Hat Matthäus Tirer Hammerschmied für sich selbst und im Namen derer am Mittermüllerzeug geklagt, dass sich die am Pruckhmillerzeug unterstanden, ohne Er- widerung, eiszubrechen, was sonderlich ihm, Tirer, in seinem Hammer auf die fünfzehn Reichstaler Wert, wie auch der Mittermühl Schaden getan und höchste Gefahr zugefügt, gebeten ihnen solchen Schaden bei den Beklagten zu verhelfen. Die Beklagten aber haben sich auf Wolf Grasl, und Christophen Stadler, beide Müller, beru-fen, die sie gebeten, sie sollen den Ablass aufmachen, damit das Eis durchkönne, dessen sie sich verweigert, weil sie dann zu solchen Eisbrechen die Not getrieben, also bitten sie um Absolvierung. Darauf sie den Bescheid erhielten: Weil die Beklagten zu ihren Eisbrechen die Not getrungen, vor-her ihrer 2 aus den unteren Zeug zum Aufbrechen des Ablasses ersucht, also sollen Sie von der Klage absolviert und die Kläger, wenn sie von ihren Sprüchen nicht weichen wollen, auf obbenann-ter beider Müller, die sie derentwegen bei dem königl. Stadtgericht beklagen mögen, gewiesen sein. Diese haben auch ihre Ent- schuldigungen vorgewendet, bei welchen es die Kläger gelassen haben. 3. hat Herr Georg Winter, als der Werfferischen Kinder geordneter Gerhaben, gebeten, dem Pruckmüller aufzulegen, dass er alten Herkommen nach seine 3 Gänge offen lasse, damit die Mit-ter- mühl nicht Abgang an Wasser leiden dürfe. Der Bestandinhaber der Pruckmühle aber hat sich auf die den 29.Juli an.1598 ergangene stadt- gerichtliche Verabschiedung, dass er allwegen um das durchlassen oder Aufziehen begrüsst werden müsse, gelandet, krafft deren denen am unteren Zeug bei Vermeidung von Strafe nicht gebührt, ohne Vorwissen und Begrüssung des Pruckmillers für sich selbst aufzuziehen, und das Wasser durchzulassen - dabei es auch noch sein Verbleiben. 4. hat Herr Georg Wernberger des inneren Rats und Eigentümer an obgedachter Pruckmühl, denen bei der Uiberischen Schleife (:die den Ranzer und Lägler verkauft worden per 24 fl und 1 Taler Leitkauf:) in die 36 fl Dienst ausständig; den Einstand begehrt, Ursachen halb, er eben das Recht, als die Herren und Eigentümer des Wehrgrabens haben; zu dem Ende hat er die halbe Wäh-rung erlegen lassen, dessen Begehren für billig erkannt und ist das Geld angenommen worden. 5. ist zur Aufnahme der Rechnungen, deren 3. faistlische Hinterstellig verblieben gewest, ge- griffen und weil selbiges samt deren Certificationen vor diesen Bereit (Abrechnung) mit Ordnung ab- gelesen, also seien sie blos verrechnet und justificiert worden, unter dem sich befinden, dass der 1653 jährige Rest gewesen, so Herr Simon Faistl des äusseren Rats und vorbestellt gewesener

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