Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960
21 gelöscht. 1956. Der Anspruch der Wehrgrabenkommune wegen der schrägen Stellung der Brückenpfeiler der schwarzen Brücke wurde bei einer Verhandlung am 15. November 1955 nicht berechtigt gefunden und die Kommune mit ihren Ansprüchen abgewiesen. Der Rechtsstreit mit Pilat wegen Räumung der Insel-Au ging bis zum Obersten Gerichtshof. Pilat musste seine Tiere abtreiben. Die oberösterreichische Landesregierung hat die Löschung von 5 Fludern in der 1. Zeugstätte ent- schieden und verfügt, dass nach Erfüllung gewisser Auflagen die Wasserkraftanlagen erloschen sind und die Wehrgrabenkommune nach erfolgter Überprüfungsverhandlung die Obsorge der Anlagen zu übernehmen hat von dem Zeitpunkt an, da die Auflagen nach der Überprüfung bekannt sind. Die Wehrgrabenkommune stimmt der Errichtung einer Überfallswehr zur Abriegelung des Wehr- grabens bei dessen Auslauf zu, zumal wenn das Wehr in die ursprüngliche Höhe gebracht würde. Da dies nach den Plänen nicht der Fall war, brachte die Fa. Hack dem Magistrat ihre Vorbehalte vor. Ein strenger Winter verursachte viele Sorgen. Es war seit 1942 der kälteste Winter. Bei St. Anna wurden die Abkehrtafeln eingesetzt, um das Gerinne im Wehrgraben ganz niedrig zu halten. Bei schwerwiegenden Katastrophen hat vor allen der Bürgermeister Anordnungen, zu treffen. Das Fludergeld wurde auf 500.- S erhöht. 1957. Die Wasserrechtsbehörde in Linz will das Wasserbuch wie ein Grundbuch neu anlegen. Alle Anlagen, die nicht genützt oder abgetragen sind, sollen gelöscht werden. Die Wehrgrabenkommune muss sämtliche Kosten der bei dem Teilstück Wehrgrabengasse Nr. 13 aufgelaufenen Kosten sowie die der Kommissionsgebühren tragen. Der Zivilrechtsweg gegen die an- deren Interessenten steht offen. Beim Hause Nr. 25 teilen sich Magistrat und Kommune die Kosten. Das Bauamt setzt die Bemühungen um Auflassung des Wehrgrabens scheinbar fort. Der Kreis der Wasserberechtigten wird immer kleiner, die Verpflichtungen der übrig gebliebenen immer grösser. Das Geländer längs des Wehrgrabens vom Direktionsberg aufwärts hat nachgegeben, weil die Ufer- schlacht nachgegeben hat. Die Wehrgrabenkommune bringt den Nachweis, dass sie das Geländer nie erhalten hat, weshalb die Gemeinde das Geländer wieder selbst herstellt. Wegen des Brückenbaues soll die Gemeinde die erforderlichen Maßnahmen bei eintretender Ver- eisung bei der Kupferhammerbrücke übernehmen. 1958. Am 19.11. starb der stets einsatzbereite, langjährige Vorstand-Stellvertreter Herr Ing. Heindl. Herr Hack gab die Absicht kund, eine seiner Schleifen in der 1. Zeugstätte als historische Erinnerung für das Denkmalamt zu reservieren und die alte Einrichtung und Funktion gebrauchsfähig zu erhalten. Im Wehrgraben wuchern, bedingt durch die große Anzahl der einmündenden Kanäle, große Men- gen Algen, welche die Bodenvereisung begünstigen. Die Weidenbestände an den Ufern sollen abge- holzt werden. Die Wasserrechtsbehörde hat die Löschung der nicht genützten Fluder des Wehrgrabens ausge- sprochen. Es wird erwogen, ob man nicht trotz der Löschung des Fluders weiter Mitglied der Wehrgra- benkommune bleiben könne und Fludergeld wie bisher zu bezahlen, auch dafür zu sorgen, dass den Anrainern kein Schaden entsteht. Der Stichtag hierzu sei etwa der 1. Juli 1958. Frühere Löschungen werden nicht tangiert, Erwägun- gen was mit dem Wehrgraben einmal geschehen wird, sollen schon jetzt gemacht werden. 1959 sollen zwei aufgelassene Fluder der Fa. Werndl zur Löschung kommen. Auf schriftliches Ansu- chen der Fa. Werndl würde die Firma weiterhin als Mitglied der Wehrgrabenkommune geführt wer- den, welche die aufgelassenen Fluder in eigenen Gewahrsam übernimmt. Die Löschung würde ohne jede Kommissionierung durchgeführt werden, doch solle vorher mit den Anrainern an Ort und Stelle gesprochen werden. Das Fludergeld wird auf 600.- S erhöht. Das katastrophale Hochwasser vom 21. Juli hat den Steinkasten arg havariert. Er ist in einer Länge von 18 m eingebrochen. An die Landesregierung wurde um eine Subvention zur Wiederherstellung eingereicht.
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