Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

20 den Wehrgraben gestattet. Bei der Neuzeuger Wehrgrabenkommune werden Verhandlungen über ihre Auflassung geführt. Der Konsumsteg wurde durch die Gemeinde erneuert, wobei entgegen den Vorhaltungen der Wehrgrabenkommune die Unterkante des Steges am linken Ufer gesenkt und so der Querschnitt des Durchlasses gemindert wurde. 1951. Zwischen Herrn Pelz und den Mitbesitzern der von ihm als Mitglied der Wehrgrabenkom- mune benützten Fluder entstand ein Streit, da die Mitbesitzer keinen Beitrag zu den Kosten des Was- serrechts zahlen wollten. Es wurde ihnen jede Möglichkeit zur Nutzung des Wasserrechtes genommen, was durch die Wasserrechtsbehörde in Linz (Protokoll vom 16.3.1953) bestätigt wurde. Die Wehrgra- benkommune steht auf dem Standpunkt, dass nur Herr Pelz als Mitglied des Wasserrecht bezahlen muss. Wie er es mit seinen Mitbesitzern regelt, ist seine Sache. 1952. Bei der Neuanmeldung dar Wasserrechte wurden die Flussräder (Pilat, Badeanstalt usw.) nicht mehr gemeldet. Was ist die Wehrgrabenkommune? Eine Rechtsgemeinschaft, um ihre wasserrechtlichen Belange selbst zu verwalten und gemein- schaftliche Beschlüsse zu fassen. Die Herstellung einer Uferschutzmauer von 15 m Länge in Beton am linken Kanalufer mit einem Beitrag der Wehrgrabenkommune von höchstens 6.000.- S wurde genehmigt. Das Spitalswehr wurde 1953 auf Kosten der Gemeinde repariert, obgleich nach Ansicht des Magistrats diese nicht dazu ver- halten werden konnte. Das Projekt einer Wehranlage unter der Steyrbrücke und Schaffung einer Klär- anlage sollte unter Mitwirkung von Bund und Land bald spruchreif werden. Der langjährige Vorstand, Herr Josef Hack, welcher in diesem Jahr seinen 60. Geburtstag feierte, erkrankte, sodass Herr Ing. Heindl als Vorstandstellvertreter die Versammlungen führen musste. Die Firm Pelz will ihr Fluderrecht löschen lassen. Sollte die Wasserrechtsbehörde dem Ansinnen zustimmen, müsste die Wehrgrabenkommune über die geänderte Situation Beschlüssen fassen, da bei Auflassung den Ober- und Unterliegern kein Schaden entstehen darf. Die bestehenbleibenden Fluder- rechte müssten höher belastet werden. Mitunter kostet aber die Auflassung mehr als die Erhaltungs- kosten des Fluders. Die Firma Pelz plant Unterfangungen ihres Gebäudes und ein zweifluderiges Wasserrad. Die Joche der neugebauten Schwarzen Brücke stehen nicht genau in der Flussrichtung und leiten das Wasser gegen den Steinkasten der Wehrgrabenkommune ab. DieWehrgrabenkommune will daher im Verhandlungsweg vom Magistrat für Reparaturen am Steinkasten einen 50 % -igen Beitrag haben. Es liegt das Projekt der Erneuerung der Schlagerbrücke mit 6 m Breite vor. Die Wehrgrabenkom- mune erhebt gegen das Projekt und die Uferbegradigung keinen Einwand. 1954. Die Gemeinde will sich bei Auflösung von Wasserrechten (Heindlmühlwehr) von ihren Pflich- ten immer mehr loslösen. Sie liebäugelt mit dem Projekt, bei Auflassung des Wehrgrabens an seine Stelle eine Entlastungsstraße anzulegen. Die kleinen Elektrizitätswerke sollen aufgelassen werden, weil der Strombezug aus dem Netz lukrativer wäre. Eine Auseinandersetzung ist zu gewärtigen. Der Wehrgrabensteg längs der Hack-Werke weist starken Personenverkehr auf. Es soll der Antrag gestellt werden, dass ihn die Gemeinde übernimmt. Der rechte Fachpolster in der 1. Zeugstätte war total verfault und wurde in Beton erneuert. 1955. Der Schaden an der Ufermauer beim Praxl ist hauptsächlich durch den Verkehr von Fuhrwer- ken ausgelöst, weshalb die Gemeinde für die Wiederherstellung zuständig ist. Das Protokoll vom Jahre 1877 nimmt auf diese Stelle keinen Bezug und ist auch veraltet. Herr Pilat hat unter falschen Angaben einer Erlaubnis seine Tiere auf die Au-Insel getrieben und dort Stangenholz genommen. Die Tiere ha- ben die Rinde der Waldbäume angenagt. Die polizeiliche Anzeige wurde erstattet, hatte jedoch keinen Erfolg. Es wurde die Besitzstörungsklage eingereicht. Der Vorstand, Herr Hack, legt aus Gesundheitsgründen die Vorstandsstelle in die bewährten Hände seines langjährigen Mitarbeiters Prokurist Dr. Runkel. Der Magistrat hat die Verpflichtung übernommen, die Streu und das Geländer des Wehrgrabenste- ges bei der 4. Zeugstätte auf seine Kosten zu erhalten. Die Übernahme des Steges in das öffentliche Gut wird weiter angestrebt. Die Wasserrechte der Spitalsmühlwehr wurden durch den Magistrat

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