Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

18 1941 wurde der Betonvorsatz bei der Wallerfalle von der Gemeinde hergestellt. Die Werndlschleife in der 1. Zeugstätte wurde restlos abgetragen der Ablass repariert. Die linke Uferschlacht bei der An- lage der Fa. Pelz wurde (hauptsächlich auf Kosten der Fa. Pelz) um 6 m verlängert. Man nimmt an, dass nach dem Ausbau der geplanten Großkraftanlagen im Ennsfluss der Zukunfts- preis des elektrischen Stromes auf 2-5 Pfennig kommen wird. Am Wehrgraben besteht dann kein In- teresse mehr. 1942 machen sich die Folgen des Krieges gegen viele Feinde stark bemerkbar. Die Einrückungen verursachen Stellenwechsel. Die Wasserrechtsbehörde in Linz bestimmt, dass der Wehrgraben als Sei- tenarm der Steyr als öffentliches Gerinne anzusehen sei, wenn nicht private Rechte nachgewiesen werden können. Die Wehrgrabenkommune hat gegen die Erklärung des Wehrgrabens als öffentliches Gewässer nichts einzuwenden, da dann künftig mehr als bisher die öffentliche Hand eine Obsorge dem Kanal widmen müsse. Die Wehrgrabenkommune ist nur ein Zusammenschluss der Nutzungsberechtig- ten ohne Gewinnerzielung. Bei den Kommissionierungen der künftigen Ennskraftwerke wünscht die Wehrgrabenkommune Mitspracherecht. Der Neubau der großen Fallenbrücke ist 1943 in Aussicht genommen. Die Kommune wird an die Gemeinde herantreten, da mit diesem Bau die große Falle eng verknüpft ist. Die Neuaufführung der Wehr ist in Beton geplant. Am 19. Oktober fand die Kommissionierung des Neubaus der Anna-Brücke statt. Der Reichsstatthalter sieht die Zuschüttung des Saggrabens vor. Die Wehrgrabenkommune bedingt sich aus, dass alle am der Bauführung entstehenden Schäden, der Wehrgrabenkommune von der Gemeinde getragen werden. An der Zuschüttung des Wehrgrabens hat die Wehrgrabenkommune kein Interesse. Durch Auflassung des Wasserrechtes darf der Wehrgra- benkommune kein Schaden entstehen. 1944 fließt nach sich häufendem Fliegeralarm durch die 2. Zeugstätte oft stundenlang kein Wasser. Dem Übelstand wird abgeholfen und er wiederholt sich auch nicht mehr. Beschwerden über Verunreinigungen des Wehrgrabens sind schon in früheren Jahren gemacht worden, doch besitzt die Wehrgrabenkommune kein Strafrecht und die Gemeinde greift nicht durch. Der Schaden bei der großen Fallenbrücke nimmt große Dimensionen an. Die Wehrgrabenkommune ist überzeugt, dass die Wiederinstandsetzung zu Lasten der Stadtgemeinde (Brückenbaukosten) gehen muss. Dafür spricht auch das Protokoll vom Jahre 1926, das sämtliche Erhaltungskosten der Kollerfal- lenbrücke der Stadtgemeinde zur Pflicht macht. Das Wehr wurde in Ordnung gebracht und die Wehr- grabenkommune hat keine Ursache, einen Neubau in Beton auszuführen. Die Kosten der Wehrgrabenerhaltung müssten immer im Verhältnis zum Ertrag stehen. Der Wehrgraben-Polier musste zumMilitär einrücken. Die Fa. Hack übernimmt den Nachtdienst bei der Schleusenwartung, die Firmen Pelz und Mayr abwechselnd den Tagdienst. 1945 stirbt Herr Oberinspektor Juch. Er war durch Jahrzehnte Vorstandsmitglied. Die Wehranlage bei der Turbine im Eysenfeld (Gsang) war durch Bombenwürfe schwer beschädigt worden. Die Abkehr wurde in diesem Jahre auf den kürzesten Termin eingeschränkt. Am 4. September 1945 hielt die Wehrgrabenkommune ihre erste Sitzung im freien Österreich ab. 1946. Wegen Sperrung der Beträge in der Sparkasse laut Schillinggesetz wird das Fludergeld ver- doppelt. Es beträgt nun 120.- S pro Fluder. Großer Brandschaden der Fa. Pelz in der 1. Zeugstätte. Die Firma Stepischnegg will die Kronspieß- Schleife abtragen und an seinem Platz den bestehenden Bau vergrößern (Parz. 1018). Der Grund der Parz. 1020 (Krennhof-Schleife) soll als Holzlagerplatz verwendet werden. Die Wehrgrabenkommune bestimmt hierfür einen Kaufpreis zwischen 2.000.- und 3.000.- S, weil damit ein Wasserrecht verbunden ist. Stepischnegg will 2 Fluder zusammenlegen und die Fluderwände in Beton ausführen. Die Besitzer der Häuser Wehrgrabengasse Nr. 21 bis Nr. 29 weigern sich, zur Herstellung der Ufer- strecke gemäß dem Protokoll vom Jahre 1877 einen Beitrag zu leisten. Die Wehrgrabenkommune wird an die Wasserrechtsbehörde in Linz herantreten und um Entscheidung ersuchen. Herr Rudolf Ortner erhält die Erlaubnis bis auf Widerruf, im Kanal eine Waschbrücke zu errichten.

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