Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

17 Das Getriebe der St. Anna-Falle musste repariert werden. Bei der Abkehr in der dritten Woche des August wurden alle Ablässe auf Schäden untersucht. Der Ablass in der 4. Zeugstätte musste erweitert werden, um das Eis besser durchzulassen. An Frau Fohberger wurden 40 m2 Grund um 50.- S pro m2 verkauft. Sie musste die Herhaltung des Uferschutzes übernehmen. 1935 drohte beim Ablass der St. Anna-Falle die rechte Mauer umzufallen. Die Wehrgrabenkom- mune beschloss ihren Ersatz durch eine Holzwand. Ein Wasserdurchbruch in der 1. Zeugstätte an der Seite der Pilswerke machte größere Reparaturen notwendig. Während der Abkehr soll eine Beton- schlacht in der Fähe von Pilat ausgeführt werden. 1936 wurde das Fludergeld wieder mit 60.- S festgesetzt, Für denWehrgraben-Polier wird ein Block- haus errichtet. Da die Polizei wegen der Arbeiten des Poliers Erhebungen pflegte, brachte der Vorstand der Wehrgrabenkommune, Herr Josef Hack in der Hauptversammlung zum Ausdruck, dass die Kom- mune wegen ihrer Gemeinnützigkeit das verbriefte Recht habe, die Arbeiten an ihren Objekten selbst durchzuführen. Diese seien daher nicht als Pfuscharbeiten anzusehen. Wegen der Entschotterung des Stausees der Steyrdurchbruch-Werke fand eine Kommissionierung statt, bei welcher die Wehrgrabenkommune ihre Zustimmung hierzu gab. Durch die Automatisierung der Turbinen-Anlage in der 2. Zeugstätte entstanden den Unterlie- gern wegen Wassermangel Betriebsstörungen. Die Hack-Werke übernahmen es, allfällige Störun- gen zu regeln. Die Wehrgrabenkommune stellt fest, dass sie weder mit der Wehr der Heindlmühle noch dem der Spitalmühle etwas zu tun habe. Sie genehmigt die Überlassung der Falle beim Saggraben an die Kommune. Die Einmündung des Kanals im Eisenfeld in das Mittelwasser und die Spülung des Kanales in Zeiten besonderer Trockenheit wird, dem ansuchenden Magistrat nach Maßgabe der Möglichkeit, zugesagt. Durch den Grundverkauf der Auen an die Firma Werndl um 20.000.- S erzielt die Wehrgrabenkom- mune ein Barvermögen, welches sie zu erhalten gewillt ist. 1937 erfolgte ein Bruch des Voglsangwehrs. Das Haus des Wehrgrabenpoliers erhält eine Alarm- und Klingelanlage. Die Steyr-Werke planen die Übernahme der 3. Zeugstätte gegen Beistellung von Strom an die jetzi- gen Fluderbesitzer. 1938 nach Eingliederung Österreichs in das Großdeutsche Reich wird das Fludergeld mit 50 Reichs- mark festgelegt. Das Grundstück der abgetragenen Schleife der Krennhof A.G. wird für die Wehrgra- benkommune ins Grundbuch eingetragen. 1939 wird der Auslauf der Wassersfalle zugeschüttet. Die Wehrgrabeninsel wird an die "Deutsche Arbeitsfront" auf 5 Jahre verpachtet. Im Winter 1939 tritt infolge einer langen Kälteperiode eine starke Vereisung des Wehrgrabens ein. Die Betonbrücke in der 3. Zeugstätte ist fast gänzlich zugewachsen. In der Nacht vom 28. auf den 29. Dezember werden die Ufer bei der 3. Zeugstätte überflutet. Der Oberbürgermeister hat nach § 45 den Wasserrechtsbesitzern den Vorwurf gemacht, dass sie ihre Pflichten nicht erfüllt haben. Die Wehrgra- benkommune nimmt sein Schreiben nicht zur Kenntnis und beruft sich auf den § 46, nach welchem der Bürgermeister in Notfällen alle tauglichen Bewohner zur Arbeitshilfe verpflichten kann. Die Wehr- grabenkommune hat sich an das Stadtbauamt gewandt, aber von dieser Stelle ist nicht das Geringste verfügt worden. Vor der Abkehrsitzung wurden wie immer alle Zeuge kontrolliert und die im kommenden Jahr notwendigen Arbeiten bestimmt. Ein vorläufiger Reparaturkostenbeitrag von 40 RM pro Fluder wird notwendig. Der Rest wird errechnet, wenn die Reparaturen vollendet sind. Der schräge Fallenzug der 3. Zeugstätte hat sich bei Vereisungsgefahr ungünstig bemerkbar ge- macht. Wegen Erhöhung der Uferschlacht dortselbst wird an die Gemeinde herangetreten. Vorsorglich sollen bei großer Kälte die Falle beim Konsum und die St. Anna-Falle gezogen werden.

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