Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

16 Im Jährt 1927 übergab Herr Viktor Werndl die Vorstandstelle an den neugewählten Vorstand Herrn Joses Hack, Messerwarenfabrikant. Den großen Absatzstockungen der Nachkriegszeit war schon manches Zeug des Wehgrabens zum Opfer gefallen. 1932 meldete die Eisenwerke Krennhof A.G. als Inhaberin des Gottfried Stierhofer (Blümlhuber) in der 3. Zeugstätte ihren Austritt aus der Wehrgrabenkommune an, welcher jedoch von der Hauptversammlung nicht zur Kenntnis genommen wurde. Die Landesregierung entschied, dass ein Mitglied der Kommune austreten kann, wenn wasserrechtlich geschützte fremde Rechte nicht nach- teilig beeinflusst und öffentliche Rechte nicht gefährdet werden, weshalb ein wasserrechtliches Ver- fahrenen einzuleiten ist. Doch kam ein gütlicher Vergleich zustande, nachdem die Krennhof A.G. S 1000.- für die Ablösung ihrer Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft der Wehrgraben-Kommune zahlte. Wichtig ist die Feststellung der Landeshauptmannschaft, dass die Kommune nach ihrer Einrich- tung und ihrem Zweck keine Wassergenossenschaft in Sinne des IV. Abschnittes des o.ö. W.R.G. ist. In trockenen Zeiten kann es vorkommen, dass im Wehrgraben so wenig Wasser rinnt, dass nicht alle Fluder einer Zeugstätte mit dem zum Betrieb der Räder notwendigen Wasser bekommen können. Da kann es vorkommen, dass ein Teil der Zeugstätte stillgelegt werden muss, um den anderen das Wasser zu überlassen und ihnen den Betrieb zu ermöglichen. Als in der wasserarmen Zeit des Jahres 1933 die offene Handelsgesellschaft Pils ihre Zeuge in Aichet wegen Absatzschwierigkeiten stilllegte, wollte sie nicht darauf verzichten das ihr gebührende Wasser in die Fluder ihrer Zeuge in der 1. Zeugstätte rinnen zu lassen. Das Wasser, das ungenutzt durch die Fluder rinnt, hätte aber genügt, um die anderen Zeuge der Zeugstätte in Betrieb zu erhalten. Ihre Be- sitzer wandten sich daher an denMagistrat am Abhilfe. Dieser vorordnete die Schließung der Pils'schen Fluder an, wogegen die Pilswerke an die Landesregierung rekurrierten und die Regierung entschied, dass auch der Gebrauch des Wassers bei ordnungsmäßig instand gehaltenen Anlagen so zu erfolgen habe, dass keine Wasserverschwendung eintrete (§ 20 des o.ö. W.R.G.) Das Wasser müsse stets ratio- nell ausgenützt werden. Es blieb daher bei der vom Magistrat angeordneten Schließung der Fluder. Am 25.7.1933 wurde das Kommissionsprotokoll vom 24.8.1877 dahin ergänzt, dass die Kosten der Uferschutzbauten am rechten Ufer des Wehrgrabens unterhalb der inneren Reiterbrücke und nächst der Häuser Wehrgrabengasse 13 u. 15 zu 2/5 von der Stadtgemeinde Steyr, 2/5 von der Wehrgraben- kommune und 1/5 von den Besitzern der Häuser Wehrgrabengasse 13 und 15 getragen werden. Im März brach auf der Wehrgrabeninsel im Jungholz ein Brand aus Im August erfolgte ein Durch- bruch der Kollerfalle. Die Anbot für die Wiederherstellung der Falle zeigten Große Differenzen. Nach der Reparatur ergaben sich Große Kostenüberschreitungen weshalb das Fludergeld für zwei Jahre um S 100.- erhöht wurde. Die Wehrgrabenkommune hat in eigener Regie vor dem Haus Praxl (Wehrgra- bengasse 11-15) die Ufermauer gebaut. Auch vor den 4 Häusern wurde eine Mauer aufgeführt. Da diese Mauern die Straße stützen wurde bei der Gemeinde um einen, dem Stadtinteresse entsprechen- den Beitrag angesucht. Der Magistrat war der Ansicht, dass der Straßenkörper durch die zu schwachen Mauern zu wenig geschützt ist und wollte nur 70 % der Kosten tragen, womit sich die Wehrgraben- kommune einverstanden erklärte, denn durch diesen Beitrag übernahm die Gemeinde die Verantwor- tung für die Mauern. Im Jahr 1934 meldeten die Steyr-Werke sechs Fluder der 3. Zeug-Stätte als ruhend an. Für die unbenutzten Fluder gestatteten die Steyr-Werke den freien Durchlauf, die Wehrgrabenkommune hat jedoch die Instandsetzungskosten aus eigenem zu tragen und dafür zu sorgen, dass die Anlage in gutem Zustand erhalten bleibe. Die Steyr-Werke bleiben im Besitz der Rechte und Pflichten der 6 Fluder und bekommen für den freien Durchlauf eine Benutzungsgebühr in der Höhe von sechs hal- ben Fluderbeiträgen. Bei den Zeugen des Krenspieß (Wehrgrabengasse 4) und Stepisch (Nr. 6) besteht die Gefahr des Absturzes von Personen, wenn kein Geländer gemacht wird. Die Wehrgrabenkommune erklärt sich bereit das Holz hierfür zu liefern. In den Wehrgraben münden viele Haus- und Straßenkanäle ein. W enn der Graben von der Kommune nicht mehr hergehalten werden könnte, müsste die Stadt einen langem Auffangkanal bis zum nächsten fließenden Wasser bauen. Die Kommune stellte daher den Antrag, für das Einrinnen der Kanäle eine Gebühr einzuheben.

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