Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

14 Die Wehrgrabenkommune hatte gegenüber der Voglwiese in die Steyr Buhnen eingebaut. AIs nun Hochwässer Teile der Voglwiese wegrissen, gab deren Besitzer, Baumeister Plochberger, die Schuld dem durch die Buhnenbauten geänderten Flusslauf und klagte die Kommune. Obwohl 1877 festgestellt wurde, dass die Buhnenbauten schon lange Jahre bestanden und 1877 nur ausgebessert wurden, musste die Kommune die Buhnen kürzen und wurde schließlich 1897 zur Zahlung von 5 fl Strafe und der Kommissi- onsgebühren (wegen Übertretung des § 41 des W.R.G.) verurteilt. Im Jahre 1878 mussten alle Wasserrechte bei der Behörde angemeldet werden, welche sie in einem Wasserbuch zusammenstellte. Die Wehrgraben-Kommune aber regelte die Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder 1879 in neu ver- fassten Statuten, welche von der Behörde genehmigt wurden. 1879 wurde die 141 m lange Schlachtstrecke zwischen der Huberschen Eisendreherei und der kleinen Falle neu hergestellt. 3/5 der Kosten trug die Stadtgemeinde, 1/5 die Wallerfabrik, 1/5 die Kommune. Am 1. März 1831 kam es wegen der schadhaft gewordenen Spitalsmühlwehr zu Verhandlungen, wel- che zu folgender Einigung führten: Für Reparaturen der Einbindungsstelle des Spitalsmühlwehrs in das Heindlwehr zahlen die Stadtgemeinde 1/6, Ludwig Werndl 2/6 und Josef Mayr (Spitalmüller) 3/6. Der linke Brückenkopf der „Kohler- oder großen Fallenbrücke“ war so schadhaft geworden, dass man 1882 seine Erneuerung in Steinmauerwerk beantragte. Die Wehrgrabenkommune hatte sich verpflichtet, die hal- ben Kosten des Baues du tragen, da der Brückenkopf gleichzeitig die linke Wand des Ablasses war. Der Bau war bereits im Gange, als am 29. Juni ein Hochwasser dort durchbrach, wodurch der Wehrgraben wasserlos wurde. Man schob Schuld an dem Durchbruch auf die schlechte Versicherung des Baues und die für solche Bauten ungünstige Zeit. Die Beschlachtung des Ufers musste ein großes Stück neu hergestellt werden. Vorstand der Kommune war Georg Schartner. Im Jahr 1884 rutschte bei der Annabrücke ein Fuhrwerk samt seinen Insassen in den Wehrgraben ab, da dort kein Geländer war. Die Wehrgrabenkommune wurde gemäß dem Protokoll vom 24. IV. 1877 aufgefordert, zu den Herstellungskosten des Geländers beizutragen. Bei Reparaturen des Heindlwehrs zahlt 1/3 die Stadtgemeinde, 2/3 Ludwig Werndl. 1885 wurde der Stadtgemeinde angezeigt, dass Josef Schimke, Rasier-Messererzeuger, zum Obmann der Wehrgraben-Kommune gewählt worden war. Zu den Uferschutzbauten zwischen der 3. und 4. Zeugstätte wie auch am rechten Ufer vom Ledererweg aufwärts bis zum Payleitnersteg leitstete die Stadtgemeinde 1886 einen Beitrag von 3/5 der Kosten. Vor- stand der Kommune war Josef Schimp. 1888 beschloss die Wehrgrabenkommune, von der Parzelle 449 einen 3m breiten Streifen längs der Parzelle 448 zur Herstellung einer Zufahrtstrasse abzutreten. Im Jahre 1890 gab die Gemeinde dem Gottfried und der Maria Sonnleitner die Bewilligung (gegen Widerruf), zwischen den Häusern Wehrgrabengasse 17 und 19 einen Kanal unter der Bedingung herzu- stellen, dass der jeweilige Besitzer des Hauses Nr. 17 sein Dach- und Spülwasser wie auch die Aborte in den Kanal ableiten dürfen. 1891/92 war Herr Georg Dallinger Vorstand der Kommune. Die Wehrgrabenkommune wollte die mit alten Fichten bestandene Wehrgrabenau in Christkindl ab- holzen, wurde deshalb aber von der Behörde verwarnt, da der Wald zum Schutz gegen Abschwemmun- gen von Grundteilen bestehen bleiben musste. Zu den Ufersicherungsarbeiten beimWehrgrabenholzplatz musste die Kommune die Hälfte beitragen, so auch für die Uferschutzmauer längs des Anwesens des Herrn Turek bis zur Waschhütte. Die Österreichische Waffenfabriks-Gesellschaft baute eine Uferschutzmauer hinter dem Kanzleige- bäude Gaswerkgasse 3., anschließend an die Grundgrenze der Stadtgemeinde. Im nächsten Jahr stellte sie eine 58 m lange Uferschutzsicherung parallel zur Hausflucht von Nr. 197 (von der Ecke des Objektes V weg) her. Auch das rechte Ufer des Saggrabens (Parz. 1401) von der Ecke der Schmiede (Orient. Nr. 26 der Wehr- grabengasse) bis 25.2 m flussabwärts wurde gesichert. Im Jahre 1894 stellte die Fa. Frühmann und Brunner eine Uferschutzwand von der Radhütte abwärts 27.05 m her.

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