Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

13 Am 28. November wurden 29 Flöße durch den Wehrgraben gelassen, nachdem der Distrikts-Aktuar Willner die Schlüssel zu den Vorhängeschlössern der Ablassbäume vom Papierer Franz Hoffmann einge- fordert hatte. Die Wehrgräbler erhoben dagegen Protest, weil die Kahnbesitzer keine Auflage an den Wehrgraben gezahlt hatten. Nun verlangten die Wehrgräbler von den 8 auswärtigen Sägemüllern, dass sie für die Benützung des Wehgrabens zur Durchflößung ihrer Ladenkähne per 1848 für jede Säge 2 fl, zusammen 40 fl Conv. Münze beim Magistrat erlegen. Die Wehrgraben-Gesellschaft gestattete nur jenen Sägen das Durchflößen, wel- che den Betrag erlegt hatten. Im gleichen Jahr wurde auch der Zustand der Großen Fallentrücke (auch Kohlhäuslbrücke genannt), die damals 3 Joche und eine Fahrbahn aus runden Prügeln hatte, schlecht. Die Wehrgraben-Gesellschaft wurde zur Herhaltung der Brücke aufgefordert, weigerte sich aber, dies zu tun. Lieber wolle sie die Brücke abbrechen und einen Steg an ihre Stelle bauen. Da die Brücke aber für die Feuerwehr und die Bürger gleich notwendig war, einigte man sich auf ihre Neuherstellung, wozu die Wehrgraben Kommunität die Kosten - auch bei künftigen Reparaturen - übernahm und auch die Ablasswände herzustellen erklärte. Die anderen 2/3 übernahm die Stadtgemeinde. 1865 war Johann John Vorsteher der Kommune. In dieses Jahr wurden die 5 Fluder der Spitalsmühle in einem Fluder zusammengefasst. Die Höhe des Fachpolsters blieb die gleiche. Der Besitzer der Kruglmühle und Säge, Rupert Wochenalt, stellte im Jahre 1860 die Kruglbrücke neu her. Zur Kommissionierung war die Kommune eingeladen worden. 1871 wurde der alte Fluder des Ob- jektes V (Risenhammer) mit dem der Johann Reitmayrschen Erben vereinigt. Das neue Wasserrad wurde 9 m breit gemacht. 1871 wurde der Wehrgraben bei der Waller'schen Färberei zwecks Fahrstraßenverbreiterung umge- legt. 1874 erhielt die Wehrgrabenkommune den Auftrag, die Straße neben dem Wehrgraben beim Kran- kenhaus St. Anna, welche durch Unterwaschungen der Grabenufer schadhaft geworden, wiederherzu- stellen. Die Unterwaschungen seien möglich geworden, weil die Flöße die schadhafte Unterschlacht stark beschädigten. Die Kommune wehrte sich gegen den Auftrag, weil ihrer Ansicht nach die Straße nicht in- folge der Floßbeschädigungen, sondern infolge des vielen, schweren Lastfuhrwerks, welches auf der oft durch langen Regen erweichten Straße, fuhr, teilweise abstürzte. Auf der ganzen Strecke sei von der Kommune nie eine Grabenschlacht hergestellt worden. Eine Beschau wurde gehalten und die Wehrgrabenkommune mit Berufung auf den § 32 des Landes- gesetzes vom 28.8.1870 verhalten, die Uferschutzanlagen binnen 6 Wochen zu reparieren und, wo öf- fentliche Wege neben den Kanal laufen, diese am Kanal rund mit Geländer zu versehen. Nun nahm sich die Wehrgrabenkommune den Advokaten Dr. Hochhauser, welcher gegen den Auftrag rekurrierte und die fälschliche Auslegung des angeführten Gesetzes nachwies. Die Statthalterei entschied 1875 auf Grund des § 43 des Wasserrechtsgesetzes, dass die Wehrgrabenkommune verpflichtet sei, die Kanalufer in ihrer ganzen Strecke zu sichern, die Stadt aber müsse die öffentliche Straße am linken Ufer mit Geländer ver- sehen. Gegen diese Entscheidung rekurrierten die Gemeinde und die Kommune an das Ackerbauminis- terium. Die Kommune führte an, dass die Ufer des Wehrgrabens seit unvordenklichen Seiten durch Ge- sträuche gegen Unterwaschungen gesichert seien und nur der starke Fuhrwerksverkehr die Beschädigun- gen herbeigeführt habe. Die Statthalterei verfügte die sofortige Herstellung der gefährdeten Schlacht- stellen durch die Gemeinde mit Vorbehalt der Regressansprüche. Das Ministerium gab der Kommune recht, verlangte die Aufnahme der Schäden, Feststellung aller Interessenten am Uferschutz und Anbe- raumung einer kommissionellen Verhandlung zur Feststellung der Kosten-Beitragspflicht für die Herstel- lungsarbeiten. So kam das Kommissionsprotokoll vom 24.04.1877 zustande, dessen Bestimmungen heute noch Geltung haben. 1875 erhielt die Kattundruckerei Jos. Turek die Bewilligung zur Anlage eines Wasserades und einer Transmissionsleitung zum Betrieb einer Indigo- und Apparaturmaschine für seine Person und gegen Wi- derruf bei seiner Waschhütte. Zwei Jahre später wurden in der 3. Zeugstätte die Fluder von Eigruber und Molterer von Ludwig Werndl aufgekauft und in einem 1,95 m breiten Fluder vereinigt.

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