Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

12 3. Die Erhöhung bzw. Erniedrigung soll bei der nächsten Abkehr durchgeführt werden. 4. Die Kläger dürfen bei großem Wasser nicht mehr als eine einzige Streu vor- und einsetzen. 5. Das Fludergeld des Saggrabens ist entsprechend dem des Wehrgrabens nach Maßnahme des er- haltenen Wassers vom Magistrat zu ändern. Im gleichen Jahr verkauften die Wehrgräbler ihre im Aichet nächst Josef Molterers Ahlschmiedhaus gelegene Paul Fleysche Behausung an Dominik Poiger, Polierer, das Schermesserzeichen P aber nicht. 1776 wandten sich die Wehrgräbler wieder an den Magistrat um Geldhilfe, um die vom letzten Hochwasser hinweggerissenen Schleifen der beiden Schermesserer Johann Georg Pley und Johann Adam Lägler und des Ahlschmiedes Josef Molterer wieder aufbauen zu können. Im Jahre 1781 bauten die Wehrgräbler oberhalb des Schupfens einen Ablass ein. Dagegen schritten nun die Unterhimmler mit mehreren Klagen ein. Die Steyrer hätten den Bau nicht nur ohne Bewilligung der Wasserobrigkeit unternommen, sondern der Bau füge auch ihnen großen Schaden zu. Die v. Pen- zensteinschen Hämmer konnten durch geschwelltes Unterwasser gänzlich in die Feier gesetzt werden und die Wiesgründe des Josef Huber und Lohnsiedlhofes könnten durch den Anfall des Wassers weg- gerissen werden. Seit unerdenklichen Zeiten wurde von den Sägen im Steyrtal das geschnittene Holz auf der Steyr und durch den Wehrgraben in die Stadt geflößt. Das Flössen von Rundholz mag schon Übung gewesen sein, bevor die Zeugstätten des Wehrgrabens erbaut wurden, denn den Wehrgräblern bereitete die Flößerei manchen Schaden und viele Angelegenheiten. Die Flösse beschädigten die Uferschlachten des Grabens und verursachten Betriebsstörungen, wenn sie auch durch die Zeugstätten fuhren. Die Wehr- gräbler nannten sich zwar Eigentümer des Wehrgrabens, mussten aber die Flößerei als uraltes Recht dulden. Allerdings hoben sie von den Sägewerken eine Abgabe ein - seit wann, ist unbekannt. Michael Heindl, der Besitzer der Mühle in Zwischenbrücken, machte an die Landesstelle 1845 eine Eingabe, in welcher er bestritt, dass dieWehrgräbler Eigentümer des Wehrgrabens seien und das Recht hätten, von ihm für das Durchflössen der Ladenkähne eine Abgabe zu fordern oder ihm das Flößen gar zu verbieten. Heindl hätte sein Holz auch über die Plautzenhofwehr und durch das Mitterwasser in die Steyr brin- gen können. Dann hätte er aber einen Rechen bauen müssen und wäre nicht sicher gewesen, dass ihm das Holz bei einem Hochwasser davonrinnt. Das würde viel Geld gekostet haben. Darum baute er in die Steyr (mit Bewilligung der Wehrgrabenkommune) eine sogenannte Schupfen ein, durch welche das Holz gegen den Wehrgraben getrieben wurde. Durch den Graben gelangte des Müllers Holz bis zu sei- nem Lagerplatz. Die Wehrgrabenkommune stand daher auf dem Standpunkt, dass, wer durch den Wehrgraben flössen will, auch zur Ausbesserung der durch die Flößerei verursachten Schäden an den Bauten (Uferschutz, Ablässe) beitragen müsse. Die Behörde musste ihr Recht geben und Heindl stand von seinem Ansuchen ab. Der damalige Vorstand des Wehrgrabens, Alois Riss, forderte den Magistrat auf, das Abladen von Schutt nächst dem Frauentor und der Frauenstiege abzustellen, da dieser in den Wehrgraben geschwemmt wird und ihm viel Schaden bereitet. Die Schlacht bei der Voglbrücke (auch Anna-Kapellenbrücke) war schadhaft geworden. Dem Sohn des verstorbenen Besitzers wurde aufgetragen, sie wieder herstellen zu lassen und er weigerte sich auch nicht. Im Jahre 1847 wollten auswärtige Sägewerksbesitzer ihre Ladenkähne durch den Wehrgraben flös- sen. Der Vorsteher Vinzenz Sturmberger verweigerte ihnen die Durchfahrt. Der Magistrat trug ihm auf, die Durchfahrt nicht zu verhindern, widrigenfalls er Zwangsmaßregeln ergreifen würde. Die Wehrgräb- ler konnten das Recht, die Durchfahrt zu verhindern, nicht nachweisen und mussten nachgeben. Im Oktober lagen wieder Ladenkähne vor dem Wehrgraben, doch verweigerten ihnen Franz Schaf- ferberger und Johann Reitmayr die Durchfahrt durch die 1. Zeugstätte. Da wandte sich einer der Kahn- besitzer, Leopold Werndl, Armaturarbeiter und Hausbesitzer in Steyr und Besitzer der Oberlethmühle in der Ortschaft Schwaming an den Magistrat um Hilfe, der auch gleich den Auftrag zum Öffnen des Kanales gab. Schaffenberger erklärte aber, keine Schütze aufziehen zu wollen, da laut Vertrag mit den auswärtigen Zeugstätten nur bis Martini geflößt werden dürfe.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2