Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

11 5. Aufsicht bei Bauten im Wehrgraben. 6. Entlohnung der Arbeiter. 7. Die Vorsteher bei Hochwasser. 9. Der Nachtwächter. 10. Anschaffung von Fackeln und Laternen Seine Vorschläge wurden angekommen. Bei der Kruglmühle führte nur ein Steg über die Steyr. Sei es nun, dass der Kruglmüller Johann Häckl wirklich die Absicht hatte, die vonWels herführende Straße abzukürzen oder, dass er nur seinen eigenen Nutzen im Auge hatte: er suchte 1732 bei der Wasserobrigkeit an, anstelle des Steges eine Brücke über die Steyr erbauen zu dürfen. Aber sowohl die bürgerlichen Wehrgräbler als auch die bürgerlichen Han- delsleute nahmen scharf gegen den geplanten Brückenbau Stellung. Die Wehrgräbler fürchteten, dass die Bauern das Mehl nicht mehr in der Stadt mahlen und das Holz nicht mehr dort kaufen würden. Auch wäre Hochwasser Gefahr, dass die Flösse an den Jochen der Brücke hängen bleiben und das Wasser schwellen wurden. Die Brücke könnte dann demWasserdruck nicht stand- halten und ihren Wehren und der Stadtbrücke gefährlich werden. Auch fürchteten sie den Vorkauf 14 der Gerste und daher eine Verteuerung des Bieres. Der bürgerl. Handelsstand nahm wie folgt Stellung: 1. „ist es eine stadt- und revierkundige Sache, auf was für eine empfindliche Art der hiesige Han- delsstand durch die zu Stainpach, Sierling, Sierlinghoffen und der Orten sich immer zahlreicher nieder richtend - und alle Länder mit deren Handelswaren durchstreifen - die Messerermeister schmerzlichst beeinträchtigt, ja fast gänzlich unterdrückt und ruiniert würde, welchen (Umstand) aber durch dieses vorhabend neue Brückgebäude des Messer gleichsamm geschliffen wurde, um noch mehr von unse- rem ohne dem ziemlich bescheiden und geschmälerten geringen Stück Brot abzuschneiden und selbes uns von demMaul zu reissen. Gestaltsam sei dieses dadurch, dass diejenigen Waren, welche nach den Ennsfluss hinein fabriciert und unmittelbar auf dem Wasser oder Wagen bisher geführt werden müs- sen, heimlicherweise an sich bringen oder doch folglich den bürgerl. Handelsleuten verteuern, aufkau- fen und über besagte Brücke zur Schmälerung auch gem. Stadt Mauteinkünften, nach Hause bringen könnten, wodurch wir unseres ohnehin äußerst gering genießenden Gewerbs völlig deptituiert und entsetzt würden...“ Der 2. Punkt sagt, dass sie auch wegen der Huf- und Nagelschmiede Schaden hätten. Die Kruglbrücke wurde aber doch gebaut. Am Saggraben saßen um diese Zeit der Papierer Josef Müller und der Drahtzieher Jakob Prechinger. Oft kam es vor, dass sie im Herbst und Winter feiern mussten, weil zu wenig Wasser in den Graben kam. Die Wehrgräbler der 1. Zeugstatt aber wollten ihnen nicht helfen, weil sie fürchteten, dann selbst an Wassermangel zu leiden. Die Saggräbler wandten sich and den Magistrat um Abhilfe. Da dieser aber das Gesuch weder an die Wassergrafschaft weitergeleitet noch sonst etwas unternahm, wandten sich die Saggrabler an die Grafschaft selbst. Diese mahnte die Stadt vor einem selbständigen Eingreifen ab und verwies auf den § 8 des Vertrages vom Jahre 1606, wonach die Herrschaft als einzige Wassergrafschaft auf beiden Flüssen, der Enns und Steyr, anerkannt wurde mit der ferneren Erläuterung: was sich imWas- ser - es sei im Hauptrinnsal oder Ausleitungen - auf die erbauten Werkgaden für Gebäudebeschau und Strittsachen zutragen, das soll bei der Herrschaft Steyr als Wasserobrigkeit gütlich oder rechtlich abge- handelt und procediert werden und solle die Stadt Steyr bei Herrschaft nicht eingreifen. Noch im Jahre 1758 wurde durch eine große Kommission der Streit der Saggräbler wie folgt ent- schieden: 1. Nächst dem Saggraben soll der Wehrgrabenrand um 2 Zoll erhöht und der Boden des Saggrabens um 2 Zoll erniedrigt werden. 2. Nach einiger Zeit sollten die beiden Streitteile über die Auswirkung dieser Maßnahme äußern. 14 d. i. Kauf außerhalb der Stadt.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2