Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 70 - Im 2. u. 3. Ref. Lib. mussten bereits das "Wassermachen" (Instandhaltung der Fahrtrinne) von Gmunden bis an den Stadl, das "Wassersehen" (Kontrollieren der Fahrtrinne) von Stadl bis zur Donau, eine Beihilfe zur Heidfuhr und der er- wähnte Unterhaltszuschuss für die Brücke sowie ein Sold für den Stadlschreiber bezahlt werden. Außerdem erhielten der Zillenhüter in Gmunden, sowie der Gmundner Stadtschreiber je 2 Pfd. Pf. (2 fl), 1563 der Stadtdiener 4 ß Pf. und 1656 schon 1 fl, der Diener des Stadlschreibers 1563 4 ß Pf. und 1656 be- reits 2 fl sowie 1656 der Unterwasserseher 80 fl. Die Fertiger scheinen aber ihren Beitrag nicht immer pünktlich gezahlt zu haben, denn im 3. Ref. Lib. 1656 wird dem Salzamtmann auf- getragen, sie dazu zu ermahnen, falls dies aber nichts nützt, nach Wien an die Hofkammer Meldung, zu machen, damit ihnen der ausständige Betrag bei der Verrechnung von ihrem Lohn abgezogen werden kann . 1 Nach Hochwassern war die Fahrtrinne oft in Unordnung ge- raten und man musste feststellen, ob sie schiffbar sei. Erschien die Lage ungefährlicher, so fuhren die Naufergen zuerst mit kleinen Naufahrten aus. Lehnten sie dies aber ab, so musste der Stadlschreiber dies dem Salzamtmann melden, damit die- ser einen Fachmann, den Wasserseher, schickte. 2 Neben der Wasserbüchse gab es noch die Bodenbüchse am Stadl, die mit der Zeche in losen Zusammenhang stand. (Vgl. Kapitel 3, § 4) In diese wurden noch 1656 von jeder Kü- felzille 13 Pf. gegeben. 3 Später erscheinen 4 kr je KüfeInau- fahrt und 6 kr von jeder anderen Naufahrt, auch von den fremden, auf, wie folgende Abrechnung der Bodenbüchse aus dem Jahre 1737 zeigt: 4 1 Ref. Lib. 1656, S. 487. 2 Ref. Lib. 1524 fol. 221 r; Ref. Lib. 1563 fol. 211 v; Ref. Lib. 1656 S. 488. 3 Ref. Lib. 1656 S. 491. 4 Schraml, Salinenwesen I, S. 277.

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