Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 67 - jedoch dem Stift Lambach kein Stadlrecht gereicht und auch kein Schreibgeld bezahlt . 1 Diese Schreibgebühr betrug 1524 je Naufahrt für den Naufergen 3 Pf., für den Steurer und Mehringer 2 Pf. und für jeden Schiffmann 1 Pf. und war durch den Fertiger in das Schreibhaus zu entrichten. 2 Im 17. Jhd. hatte die Verfrachtung der Kufen derart zugenommen und an Bedeutung gewonnen, dass dem Stadlschreiber auf- getragen wurde, immer 2 Drittel Kufen und 1 Drittel Küfel vom Stadl ausführen zu lassen. Ebenso mussten zuerst die Kufenhandelszillen vor den Zillen der Fertiger über den Traunfall zurückgetrieben werden. 3 Kam das Salzschiff am Stadl an, so musste der Stadl- schreiber nicht nur die Menge des Salzes feststellen lassen, sondern auch bei Abgängen gegenüber den Bolletten soge- nannte "Schadenkundschaften" ausstellen. Dies waren Be- scheinigungen, in denen der Stadlschreiber festzustellen hatte, wieviel Salz auf dem Weg von Gmunden "ertrenkt" sei, was ja hauptsächlich über den Traunfall zu befürchten stand. Vor allem hatte er aber darauf zu achten und sich dar- nach zu erkundigen, ob nicht etwa Unachtsamkeit der Schiffleute daran schuld sei. Bei Schäden, die erst unterhalb Stadl auf dem Wege bis zur Donau entstanden waren, konnte er sich nicht mehr selbst, wie bei den von Gmunden kommenden Schiffen, von Zustand des Salzes überzeugen. In diesem Falle hatten die zurückgehenden Schiffleute so- fort in Stadl den Vorfall zu melden, während der Stadlschrei- ber von Wels und Enghagen aus darüber benachrichtigt wurde. Die Meldung war von ihm bei Schäden oberhalb von Stadl an den Mautner, bei solchen unterhalb an den Salz- amtmann zu richten. In beiden Fällen wurde dieses Salz bei 1 Ref. Lib. 1524 fol. 221 v; Ref. Lib. 1563 fol. 211 v. 2 Ref. Lib. 1524 fol. 225 r. 3 Ref. Lib. 1656 S. 496 f.

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