Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 65 - Wenn von Gmunden Salzschiffe mit Küfelsalz ankamen, so brachten sie ein "Wartzeichen" oder eine Bollette mit. Dies waren vom Salzamtmann oder später vom Mautner in dessen Namen ausgestellte Bescheinigungen, unseren Frachtbriefen vergleichbar, die genau vermerkten, wieviel Salz die einzelnen Schiffe der Fertiger trugen und in welcher Reihenfolge die Schiffe zu fahren hatten. Diese waren nun vom Stadlschreiber nach Ansage der Fertiger in das Stadl- buch genau einzutragen. Er hatte auch darauf zu achten, dass beim Abfahren die Reihenfolge eingehalten wurde, die der Salzamtmann bestimmte. Im 17. Jhd. kam dann dies ab. Das Los entschied nun, wie die Fertiger hintereinanderzu- fahren hatten. Die Liste darüber schickte der Salzamtmann dem Stadlschreiber zu und dieser hatte sich daran zu halten. Solange noch ein Fertiger zum Ausfahren bereitstand, durfte er niemand anderen dazwischen fahren lassen. 1 Es scheint, dass oft einer den anderen überholen wollte oder dass ein Fertiger noch Platz auf seinem Schiffe hatte und mehr Salz verführen wollte, als ihm laut Wartzeichen zustand. In die- sem Falle hatte der Stadlschreiber 1525 das Recht, damit die Zillen voll ausgenützt wurden, von 1 ß bis 1 Pfd. Küfel dar- über hinaus ausführen zu lassen, 2 nach 1563 bis zu 12 ß Kü- fel, während der Salzamtmann bis zu 3 Pfd. Küfel darüber hinaus genehmigen konnte . 3 Damals sollte ein Wartzeichen 24-30 Pfd. Küfel beinhalten. 4 Der Stadlschreiber musste die Bollette mit Angabe des Tagesdatums und der Salzmenge in das Stadlbuch eintragen und dabei vermerken, wieviel Salz in die Stadeln getragen wurde. Für das weitergehende Salz hatte er in einer neuen Bollette die Art der Zille, den 1 Ref. Lib. 1656 S. 494. 2 Ref. Lib. 1524 fol. 216 r. 3 Ref. Lib. 1563 fol. 209 v, 210 r. 4 Ebenda, fol. 165 v.

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