Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 62 - der Hofkammer an das Salzamt vom 28. März 1693 hervor. Der Abt von Lambach, heißt es darin, habe sich beschwert, dass verschiedene Leute sich bei der Hofkammer und ande- ren Ämtern um die Stadlschreiberstelle bewerben, obwohl die Besetzung einzig und allein ihm zustehe. Es wird darüber ein Bericht abverlangt. 1 Der Stadlschreiber musste dem Abt gegenüber schwö- ren, diesem immer zu gehorchen, ihn als Herrn zu ehren und anzuerkennen, "des herrn prelatten vnd seines gotts- hauß ehre nutz vnd frommen betrachten, desselben scha- den warnen vnd wenden", ferner sich der kaiserlichen Stadlordnung gemäß zu verhalten. 2 Aus dieser Eidesformel erhellt eindeutig die Doppelstellung des Stadlschreibers. Er unterstand einerseits dem Stift Lambach, das seine Grund- obrigkeit war, andererseits in allen Salzangelegenheiten dem Salzamt in Gmunden. Er war einerseits ein Beamter des Abtes, andererseits ein solcher des Salzamtes. Er war am Stadl zugleich Vertreter des Stiftes Lambach und des Salzamtes. Dass diese doppelte Aufgabe nicht immer so einfach zur Zufriedenheit der beiden Vorgesetzten auszu- führen war, sollte mancher Stadlschreiber in unangeneh- mer Weise selbst erleben. Denn es ist eben nicht leicht, zwei Herren zu gleicher Zeit zu dienen, überhaupt dann, wenn deren Interessen oftmals sehr weit auseinanderge- hen, wie es hier nicht selten der Fall war. Der Stadlschreiber führte die Oberaufsicht am Stadl und war für die reibungslose Abwicklung der Geschäfte verant- wortlich. Seine Obliegenheiten sind im Wesentlichen in den Salzordnungen des 15. Jhds. und in den drei Reformations- 1 LStA 473 Nr. 68 (Gelegentlich, wie auch hier, schlug der Abt vier Leute vor). 2 LStA 472 Nr. 24 (Konzept für die Vereidigung des Stadlschreibers Georg Antzinger).

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