Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 58 - Aufgaben des Stiftes ziemlich klar abgegrenzt. Es musste für die Erbauung und Instandhaltung der notwendigen Salzsta- deln sorgen, musste den Stadlschreiber und bald auch die Leger besolden und musste die Abgänge an dem eingelegten Salz den Fertigern ersetzen. Dazu kam noch die Verpflich- tung, ein bis zwei Wagen, die sogenannte Heidfuhr, nach Marchtrenk zu schicken, mit denen die Schiffleute nach Stadl zurückfahren konnten. Zu diesen Obliegenheiten, die sich rein aus dem Salztransport ergaben, kam dann noch eine gewisse Einschränkung in den grundherrlichen Rechten und Einnahmen. Das Stift musste die Stadlinger Schiffleute, nachdem diese lange genug darum gekämpft hatten, von ge- wissen Abgaben und Diensten befreien, damit diese sich ganz dem Salztransport widmen konnten. Die Jurisdiktion des Stiftes als Grundobrigkeit erstreckte sich nur auf die rein grundherrlichen Angelegenheiten. In al- len Angelegenheiten des Salzwesens unterstanden die Schiffleute nicht dem Kloster, sondern dem Stadlschreiber als dem Vertreter des Salzamtes. Der Stadlschreiber war in der ersten Zeit vollständig dem Stift unterstanden. So zeigte Herzog Albrecht 1324 den Bürgern von Gmunden an, dass der Abt von Lambach "seinen Schreiber wegen des Salzes" nur am Stadl richten soll. 1 In den späteren Jahrhunderten wurde auch gegenüber den Stadlschreiber die Jurisdiktion des Abtes eingeschränkt. Er unterstand in allen dienstlichen Angelegenheiten dem Salzamtmann. Diese Zweiteilung ergab oftmals Kompetenzstreitigkeiten. Deshalb wurde die Jurisdiktionsabgrenzung in einem Vergleich zwischen dem Stift und den kaiserlichen Visitationskommissären 1687 neu- erlich bestätigt . 2 Darnach durfte auch jeder Anforderung von Schiffleuten durch die Hofkammer oder die Stände erst 1 OöUB V. S. 403 (1324 Sept. 26). 2 LStA 484 Nr. 195.
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