Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 50 - hatten, welche ihnen allerdings 1544 aberkannt wurden, 1 sowie in Böhmen herrschend, sondern durfte auch im Haus- ruckviertel verkauft werden. Im Vertrag von 1398 wurde festgelegt, dass das Halleiner Salz wie seit jeher an die Maut zu Linz und von da nach Böhmen und nördlich der Donau an die Ladstätten Stein und Korneuburg gebracht werden dürfe, während das Absatzgebiet für das Gmundner Salz südlich der Donau bleiben sollte . 2 Diese tolerante Haltung gegenüber dem fremden Salz änderte sich unter Friedrich III. und Maximilian, welch Letzterer den Landesfürsten das Recht zusprach, Waren die Einfuhrgenehmigung zu verwei- gern, wenn diese im eigenen Lande in genügender Menge erzeugt wurden. 3 1432 kamen vom Salzamtmann Wolfgang Winter die ersten Vorschläge, das fremde Salz nicht einfüh- ren zu lassen. 1453 wurde das erste Salzeinfuhrverbot unter Ladislaus Posthumus erlassen, 1459 durch Albrecht VI. wie- derholt. 1465, 1467, 1488 verbot Friedrich III. die Einfuhr fremden Salzes . 4 1474 befahl er dem Abt von Lambach, kein fremdes Salz über seinen Grund führen zu lassen, sondern dieses im Betretungsfalle zu ertränken. 5 Viel Erfolg hatten alle diese Verbote nicht. Nicht genug damit, wollte man auch nach dem Anfall Böhmens an Österreich den böhmi- schen Markt für das Gmundner Salz gewinnen. Das oberös- terreichische Salz hielt sich nicht mehr an die Donaugrenze von 1398. 1530 schloss Ferdinand I. einen Vertrag mit Bay- ern und Salzburg, der 1543 für ewig und erblich erklärt wurde, nach dem das Salz dieser Länder nur noch in Böh- men, aber nicht mehr im Mühlviertel verkauft werden 1 Srbik, Studien, S. 183. 2 Srbik, Studien, S. 125, 178 f. 3 Ebenda, S. 177 ff. Krackowizer II; S. 363. 4 Krackowizer II, S. 363 f. Vgl. weitere bei Srbik, Studien, S. 179 Anm. 1 angeführte Verbote. 5 LStA Doc. mon. V Nr. 2758.
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