Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 34 - der jedermann frei in den verschiedenen Ladtstätten seinen Salzbedarf decken, wo die Salzversilberer als Verkaufsbeamte angestellt waren. 1824 hörte mit der Einführung des Salzfrei- handels jede Beschränkung auf. Den o.ö. Ständen wurde bei der Kündigung des Salzvertrages als Entschädigung ein Salzauf- schlag für alles in Lande verkaufte Salz zugesprochen. Wäh- rend des Vertrages aber war es oft zu Unstimmigkeiten gekom- men, weil die verschiedenen Herrschaften die ihnen von den Ständen vorgeschriebene Salzmenge nicht verkauften. So wurde dem Stift Lambach mehrmals vorgeworfen, zu wenig Salz abgenommen zu haben . 1 e) Die Sämer. Bisher war vom Salzverschleiß im Großen, wie er durch die Fertiger, die Landstände, das Großkufenhandelsamt und zum Teil auch durch die Stadt Gmunden besorgt wurde, die Rede gewesen. Die Salzaufschütt in Gmunden gab das Salz in kleinen Mengen ab. Auch die Sämer boten es im Kleinver- schleiß auf Wagen, auf Saumpferden oder als Buckeltrager auf dem flachen Lande in Ober- u. Niederösterreich feil . 2 Sie zogen von Dorf zu Dorf und nur in einem Umkreis von drei Meilen von jeder Ladstätte war ihnen der Verkauf untersagt, Sie hatten bei ihrem sehr mühseligen Gewerbe einen nur äu- ßerst bescheidenen Verdienst und verkauften neben Salz auch andere Lebensmittel. Als 1706 die Landstände den Salz- verschleiß übernahmen, mussten sie ihre Tätigkeit einstellen und das Salzamt sollte ihnen eine andere Beschäftigung zu- weisen. 1709 wurden sie wieder zugelassen, jedoch 1722 war mit dem neuerlichen Abschluss eines Vertrages mit den Landständen ihr Schicksal endgültig besiegelt. Sie 1 LStA 436 Nr. 130, 136, 141 (1747 Okt. 5, 1748 Mai 18, Nov. 27) 2 Schraml, Salinenwesen I, S. 328 f.
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