Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 31 - Rückschlag, der den Gmundner Bürgern großen Schaden zu- fügte und sie in Schulden brachte. 1633 mussten sie den Großkufenhandel gegen eine jährliche Pachtsumme von 2200 fl an das Salzamt abtreten, welches nun für diesen Zweig des Salzhandels das Großkufenhandelsamt errichtete. Ein anderes wichtiges Recht gestattete den Bürgern von Gmunden den Verkauf des Salzes am Platze. 1 Das Salzmaga- zin in Gmunden, von dem aus an Ort und Stelle das Salz ver- kauft werden durfte, hieß die "Salzaufschütt", welche von einem Aufschüttkassier und einem Gegenschreiber geleitet wurde. Dieses Privilegium hatten ursprünglich nur einige Bürger, war aber dann auf die Stadt übergegangen. In der Salzaufschütt wurde ausschließlich Fudersalz verkauft, und zwar an Fuhrleute, die das Getreide nach Gmunden ge- bracht hatten und nun Salz als Gegenfracht mitnahmen, und an Sämer, die es auf dem flachen Lande verkauften. Dieses Salz war also einzig für den Landverschleiß bestimmt. Es wurden nur ganze Fuder verkauft, während die zerbroche- nen zur Einfüllung in die Kufen verwendet wurden, wobei aus 4 Fudern 3 Kufen gemacht werden sollten. Der dabei entstehende Überschuss hieß "Auswiffelung". Wegen dieser kam es mehrmals zu Streitigkeiten zwischen der Stadt und dem Salzamt. 1680 wurde die Salzaufschütt unter die stän- dige Kontrolle des Salzamtmannes gestellt, um die Miss- stände zu beheben. Durch das ständige Vordringen des Fü- derlsalzes ging der Absatz an Salzfudern und damit auch der Ertrag der Salzaufschütt stark zurück. Das 1770 errichtete Obersalzversilberungsamt übernahm den gesamten Salzver- schleiß im Lande. Am 8. Juni 1789 hatte die Salzaufschütt zu bestehen aufgehört. 2 Die Stadt Gmunden erhielt dafür ge- gen Abtretung der entsprechenden Gebäude jährlich 3000 fI 1 Schraml, Salinenwesen I, S. 321; Krackowizer II, S. 348 ff. 2 Krackowizer II, S. 369.
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