Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 29 - Über das ausgeführte Salz wurde zwischen den Fertigern und dem Salzamt jährlich zu Weihnachten und zur Sonnen- wende die "Fertigerrait" abgehalten. Bei dieser Abrechnung erhielt jeder Fertiger einen "Raitzettel", auf dem seine Amtsschuld, ihre Begleichung und der allfällige Rest ver- merkt wurden. Die Ausfuhr des Küfelsalzes fand meist von Anfang März bis Dezember statt, wurde dann wegen zu ge- ringen Wasserstandes und Reparaturen der Wasserbauten eingestellt. Der neuerliche Beginn der Salzausfuhr wurde im Frühling den Mühlenbesitzern an der Traun durch das "Rennschiffel" angezeigt. Die Rechte und Pflichten der Fertiger sind in verschiede- nen Fertigerordnungen sowie in den Ref. Libellen festgelegt. 1728 erging ein "Küfelnorma" und 1778 ein "Küfelerzeu- gungs- und Abfuhrnorma". Durch dieses wurden die Fertiger in Gmunden, Laufen, Ischl und Hallstatt zu einer Fertiger- kompanie mit einem Geschäftsführer zusammengefasst, auch Anordnungen über die Verteilung der Küfelkontin- gente, über Zahl und Besoldung der Küfelarbeiter und an- dere getroffen . 1 Die Fertigerkompanien waren allerdings schon 1732 eingeführt worden . 2 In den Ordnungen mussten immer wieder die verschiedensten Missstände abgestellt werden. So hatten anfangs die Fertiger ihren Arbeitern nach dem Entleeren der Schiffe Suppe und Trank zu reichen, was später in ziemlich kostspielige Zehrungen ausartete, wes- halb es abgeschafft und ein Hilfsgeld von 10 Kreuzern be- stimmt wurde. 3 Die Fertiger selbst durften keine "Verehrun- gen" durch die kaiserlichen Beamten in Gmunden anneh- men, was 1732 neuerlich verboten wurde. 4 1 Schraml, Salinenwesen II, S. 325. 2 LStA 477 Nr. 161 (1733 Nov. 25. Manipulationsordnung) 3 Schraml, Salinenwesen I, S. 313. 4 Ebenda, I, S. 314.

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