Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 18 - Die Polizeiverfassung und -verwaltung wurde auch all- mählich dem Salzamt entzogen. Bereits 1733 wurde verfügt, dass alle Sachen "so in das Publicum et Politicum totius Pro- vinciae unmittelbar eingreifen", der Landeshauptmann- schaft unterstellt werden . 1 1771 wurde das Salzkammergut in allen Landespolizeisachen der o. ö. Landeshauptmann- schaft untergeordnet . 2 Die Polizeiverwaltung hatte für die Versorgung des Salzkammergutes mit den nötigen Lebens- mitteln zu sorgen. Dazu diente zunächst das "gesperrte Gey Viechtau" 3 als Schlachtviehreserve. Die Bauern und Vieh- händler in diesem von Traunsee nach Osten und Norden sich erstreckenden Gebiet durften das Vieh in der Steiermark mit amtlichen Viehpässen einkaufen, aber nur zu den festge- setzten Preisen innerhalb des Salzkammergutes verkaufen. Da diese Preise meist wesentlich niedriger waren als in üb- rigen Teil des Landes, wurde häufig versucht, das Vieh aus dem Salzkammergut hinauszuschmuggeln. Zur Versorgung mit Getreide hingegen diente in erster Linie die sogenannte "Hofmark" . 4 Das war das Gebiet vom Zusammenfluss der Krems und Traun bis zu einer Linie Gmunden-Micheldorf. (Vgl. Skizze Beilage Nr. 3) Die Bauern der Hofmark mussten ihr Getreide auf den Gmundner Wochenmarkt bringen und dort zum festgesetzten Preis, der ebenfalls niedriger war als im übrigen Land, verkaufen. Die Bauern versuchten daher immer wieder, Getreide aus der Hofmark hinauszuschmug- geln, besonders über die Traun in das Hausruckviertel. Dem Abt von Lambach war aufgetragen, an den beiden Brücken in Stadt und Lambach keinen Bauern mit Getreide über die 1 Kraus, S. 35. 2 Kraus, S. 36. 3 Kraus, S. 45; Krackowizer III, S. 52. 4 Kraus, 5. 44 ff.; Krackowizer III, S. 4.

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