Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 14 - Salzamtmann, der seinen Sitz in Gmunden hatte, und der Hof- kammer in Wien unmittelbar unterstellt war. (Liste der Salz- amtleute siehe Beilage Nr. 1) 1724 ging die oberste Leitung des Salzkammergutes von der Hofkammer auf die Min. Banko-Dep. über, da die Salinen an den Wiener Stadtbanko verpfändet wurden . 1 Zwischen dem Salzamt in Gmunden und der Min. Banko-Dep. gab es keine Zwischenstelle mehr. So unterstand der Salzamtmann auch nicht der Jurisdiktion des Vizedoms von Oberösterreich, des obersten Verwalters des landesfürstlichen Kammergutes, aber auch nicht der allgemeinen Kammergut- verwaltung . 2 Neben dem Salzamtmann gab es noch Salzober- amtsräte für die verschiedenen Zweige des Salinenwesens. Dem Salzamt, welches später im Zuge der Neuordnung um 1730 bzw. 1750 die Bezeichnung Salzoberamt beka m 3 , unter- standen folgende Abteilungen: 4 1. Einnehmeramt: an der Spitze der Einnehmer, Vertreter des Salzamtmannes, und ein Gegenschreiber. Dieses führte die Hauptkasse und verrechnete alle Ein- und Ausgänge. 2. Mautamt: geleitet vom Mautner und seinem Gegenschrei- ber. Diesem oblag der Verschleiß des Satzes bis Stadl, die Einhebung der Mautgebühren, die Verbauungsarbeiten an der Traun und die Instandhaltung der Amtsgebäude. 3. Hofkastenamt mit dem Hofkastner: Diesem oblag die Geba- rung mit Getreide, sowie die Aufsicht über die Sulzaufschütt in Gmunden (das war die einzige Verkaufsstelle für den Ver- trieb zu Land durch Sämer und Fuhrleute) und über das in Gmunden einlaufende Fudersalz sowie das abgehende Ku- fen- u. Fasslsalz. 1 Kraus, S. 9. Mensi, S. 592. 2 Adler, S. 205. 3 Krackowizer II, S. 395. 4 Zum Teil nach Schraml, Salinewesen I, S. 3. Ausführlich im Einzelnen die entsprechenden Abschnitte bei Schraml, Salinenwesen I—III.
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