Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 9 - 1492 Richter, Rat und Salzfertiger von Gmunden den Salzaufschlag auf 2 Jahre, 1493 Christoph von Lichtenstein-Nikolsburg, Landmarsch- all in Österreich, und Heinrich Prueschinkh, Freiherr zu Stettenberg, das gesamte Salzwesen auf 2 Jahre. Diese Verpachtungen sicherten dem Landesfürsten zwar eine bestimmte Summe, brachten ihn aber um den Gewinn, weshalb dieser zur Besteuerung des ausgeführten Satzes mit- tels der Maut in Gmunden schritt. Diese Maut blieb bis weit herauf bestehen und wurde oftmals erhöht. Sie durfte dem Salzpreis aufgeschlagen werden. (Darüber ausführlich in Kapi- tel Stadtrecht.) Bereits Friedrich III. hatte viele Pfannstätten, die in den Händen Privater waren, zurückgekauft. Maximilian I. setzte diese Politik fort. Er bestätigte 1493 Hallstatt alle Rechte mit Ausnahme der inzwischen bedeutungslos geworde- nen Junkernrechte, welche er zum größten Teil schon abgelöst hatte. Die Letzten wurden 1563 abgelöst. 1494 hatte er die 12 Burgrechte auf 24 erhöht . 1 1504 besuchte er persönlich das Salzkammergut. 1508 und 1509 schickte er Untersuchungs- kommissionen dahin. Er begann jene großzügige Reform des Salzwesens, die dann unter seinem Nachfolger vollendet wurde. In Jahre 1514 löste er sämtliche Rechte an der Hallstät- ter Pfanne um je 300 rhein. Gulden ab mit Ausnahme der des Klosters Neuberg in der Steiermark, welche erst 1563 abgelöst wurden . 2 Unter Maximilian, von dem zwar keine Salzordnung erhalten ist, möglicherweise aber eine bestanden hat , 3 begann die Überführung der Salzerzeugung in die landesfürstliche Re- gie, welche unter Ferdinand I. durch das erste Ref. Lib. 1524 1 Srbik, Studien, S. 169. 2 Kraus, S. 7. 3 Schraml, Salzbergbau, S. 172.

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