Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 5 - In dieser Zeit bestand sicher auch bereits ein Salzberg- bau in Hallstatt. Nach der Ermordung König Albrechts am 1. Mai 1308 gehörte wahrscheinlich das gesamte Salzkam- mergut zumWittum seiner Gemahlin Elisabeth, einer Toch- ter Meinhards II. von Tirol. Sie war es, die den Hallstätter Salzbergbau zu neuem Leben erweckte. In den beiden äl- testen uns erhaltenen Urkunden vom 21. Jänner 1311 ver- lieh Elisabeth 12 Pfannhauslehen (zuerst an 7 Männer in Hallstatt und dann am selben Tag noch an 5) und an 7 da- von Burglehen. 1 Die Pfannhauser hatten das Recht, die Salze (Sole) zu versieden und zu Fudern zu verarbeiten, welche dadurch entstanden, dass das Salz in noch feuchten Zustand in hölzerne Gefäße in der Form eines Kegelstump- fes (Kufen) gepresst und nach dem Trocknen herausge- nommen wurden. Diese wurden dann in den Pfieseln ge- dörrt. Für diese Arbeit konnte sich jeder 7 Fuder nehmen und verkaufen. Zum Trocknen und Verarbeiten wurden je- dem wöchentlich 60 Fuder zugewiesen. Die sieben Inhaber der Burglehen, auch "Junkherrnrechte" genannt, hatten die Pflicht, mit den Salzamtleuten, den Leitern des Salzwe- sens, gemeinsam für die Sicherung im Ort und auf dem Transport zu sorgen. Dafür hatten sie ein Pferd zu halten. Allerdings war es ihnen erlaubt, diese Arbeit auch durch gemietete Leute verrichten zu lassen. Am selben Tag ver- lieh Elisabeth den Bürgern zu Hallstatt die Marktfreiheiten und zwölf von ihnen das "Bürgerrecht". Das war das alleinige Recht des Handels mit dem zu Hallstatt erzeugten Salze . 2 Aus diesen Bürgerrechten gin- gen dann später die Salzfertiger, die allein berechtigten Salzhändler, hervor. Diese Privilegien wurden später noch 1 OöUB V, S. 36, 38. Kurz, Österr. unter Friedr. d. Sch., S. 452 ff. S. 457 f. 2 OöUB V, S. 39. Kurz, ebenda, S. 458 ff.
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