Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 251 - Dem Stift standen als Entschädigung für seine Leistun- gen am Stadl gewisse Rechte zu, deren wichtigstes das Stadlrecht war. Dieses bestand zuerst aus zwei, ab 1458 aus vier Küfel von jedem an den Stadl gebrachten Pfund Küfel und wurde 1648 in eine jährliche Geldablöse von 1500 fl und 1654 von 1600 fl umgewandelt und erfuhr dann noch einige kleinere Abänderungen. Solange das Stadlrecht in natura gereicht wurde, gab es mit der Hof- kammer Auseinandersetzungen, weil diese den jeweiligen Salzaufschlag zum Salzpreis auch vom Stadlrecht des Stif- tes verlangte. Der langjährige Streit konnte infolge des umfangreichen Quellenmaterials ausführlich behandelt werden. Das Stift war zur Stellung von Wagen über die Welser Heide für die nach Stadl zurückkehrenden Schiffleute ver- pflichtet. Diese Heidfuhr war auch ein ständiges Sorgen- kind. Es konnten die Namen der Heidführer zum größten Teil festgestellt werden, die bisher, von wenigen Ausnah- men abgesehen, unbekannt waren. Auch war es möglich, die wirtschaftliche Seite der Heidfuhr zu betrachten. Ein breiter Raum war den wirtschaftlichen Verhältnis- sen der Stadlinger Schiffleute gewidmet, die, von einzel- nen Lohnangaben in der Literatur abgesehen, bisher nicht dargestellt worden waren. Bis zum Beginn des 18. Jahr- hunderts erhielten die Schiffleute nach der Anzahl der Fahrten ihren Lohn, dann nach der Salzmenge. Es konnte anhand von vielen Einzelangaben die Lohnentwicklung verfolgt werden. Der Versuch, diese in Beziehung zu den Preisen zu bringen, zeigte die zunehmende Verschlechte- rung der sozialen Verhältnisse, wie dies in der graphi- schen Darstellung besonders anschaulich wird. Leider war nur eine Gegenüberstellung der Einzellöhne und der Preise möglich, da das jährliche Gesamteinkommen eines

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