Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 209 - Dagegen waren die Schiffleute ausdrücklich von jeder Ein- quartierung befreit, wie dies 1627 ein Dekret Ferdinands II. ausdrückte . 1 1703 bekam der Abt vom Salzamtmann einen Verweis, weil er entgegen dieser Verordnung sechs Rekruten in die Häuser der Stadlinger gelegt hatte. Der Abt rechtfer- tigte sich damit, dass alle anderen Bewohner schon sehr stark mit Einquartierungen bedrängt seien und er nur wohlhaben- den Stadlingern Soldaten zugewiesen habe. Der Salzamt- mann bestand dennoch auf Aufhebung der Einquartierung und der Abt gab schließlich nach. 2 Ähnliches ereignete sich 1735 und 1742 . 3 Einen Überblick über die Gesamtsteuerleistung der Stad- linger Kammergutarbeiter in den Jahren 1822-24 gibt eine Zu- sammenstellung des Stiftsgerichtes Lambach, die zusammen- gefasst Folgendes berichtet : 4 In Konventionsmünze: Grundsteuer 380 fl 36 kr — Pf Häusersteuer 270 fl — — Pf Personalsteuer 120 fl 30 kr — Pf Bes. Anlagen nach der Grund- und Häusersteuer. 37 fl 57 kr — Pf 809 fl 3 kr — Pf In Einlösscheinen: Distriktsabgaben 337 fl 46 kr 2 Pf Fleischsteuer 817 fl 30 kr — Pf Herrschaftssteuer 637 fl 50 kr 1793 fl 6 kr Durchschnitt in einem Jahr: in Konventionsmünze 267 fl 41 kr — Pf in Einlösscheinen 597 fl 42 kr 1 Pf 1 SOA Bd. 49 Nr. 81 (1627 Juni 2). 2 LStA 474 Nr. 158-61 (1703 Feb. 5, 7, 10, 22). 3 LStA 475 Nr. 12, 13 (1735 März 28, 1742 Okt. 18). 4 Ebenda Nr. 111 (1824 Nov.).

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