Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 207 - 5.) Sonstige Leistungen und Abgaben. Neben den erwähnten Abgaben gab es noch verschiedene kleinere wie z. B. die mannigfachen Schreibtaxen und Briefgel- der, die immer wieder Anlass zu Klagen gaben. Um 1593 be- schwerten sich die Stadlinger, dass der Hofschreiber gegenüber früher drei- bis vierfache Schreibtaxen verlange. Früher habe man bei einer Inventur 4 ß Pf. gegeben, heute einige Gulden. 1 In den vielfältigen Beschwerden der Stadlinger gegen das Stift schickten sie 1595 drei Abgeordnete nach Prag zum Kaiser, de- nen aber für die Reise zuerst ein Lambacher Bürger die nötigen 50 Pfd. Pf. leihen musste . 2 Unter dem Gerichtsschreiber Hans Georg Leb (17. Jhd.) betrugen die Briefgebühren für einen Per- gamentbrief 1 fl 2 ß 20 Pf., wovon 30 kr die Herrschaft, 20 kr der Hofrichter, 10 kr der Gerichtsschreiber, die beiden Zeugen je 6 kr und der Gerichtsdiener 8 kr bekamen. Für einen Papierbrief zahlte man 50 kr, von denen 15 kr auf die Herrschaft, 10 kr auf den Hofrichter, 5 kr auf den Gegenschreiber, je 6 kr auf die bei- den Zeugen und 8 kr auf den Gerichtsdiener entfielen. Das Aus- , Zu- und Umschreiben eines Hauses kostete je Person 6 kr (5 kr dem Hofrichter, 1 kr dem Gerichtsdiener), bei zwei Eheleuten also 12 kr. Das Kassieren eines Schuldbriefes kostete ebenfalls 6 kr. 3 Die Stadlinger aber waren mit diesen Gebühren nicht zufrie- den und beschwerten sich wegen deren Höhe. Der erwähnte Stadlrechtsvertrag von 1654 setzte die Schreibgebühren für ei- nen Pergamentbrief mit 1 fl, für einen Papierbrief mit 30 kr und das Umschreibgeld mit höchstens 12 kr fest, während sie vom Stiftstaler befreit wurden. Gegen Ende des 18. Jhds. kamen in dem langen Prozess wegen des Freigeldes auch diese Ge-bühren 1 LStA 482 Nr. 90. 2 LStA 474 Nr. 14. Die drei waren: Hannß Rab, Colman Wagner, Zacha- rias Waitzhoffer. Das Geld lieh ihnen Liennhardt Praidtenperger. 3 LStA 476. Nr. 41.
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