Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 205 - 4.) Landesanlagen. Die Steuern wurden den einzelnen Grundherrschaften bis in die josefinische Zeit vorgeschrieben und diese legten sie dann auf ihre Untertanen um. Dabei handelte es sich um ordentliche Landessteuern und außerordentliche Landesan- lagen. Diese dienten den verschiedensten Zwecken, meis- tens aber den Kriegsausgaben und Rüstungen. Solche Anla- gen waren das Rüstgeld, die Mannschaftsgebühr und die Traidtanschläge. Bereits im Vertrag von 1560 waren die Stadlinger, von einigen geringen Pfennigdiensten und Land- steuern abgesehen, von allen außerordentlichen Landesan- lagen befreit worden. Daher musste das Stift für die 112 Stadlinger Feuerstätten diese Anlagen bezahlen, soweit es nicht möglich war, diese auf andere Untertanen umzulegen, was natürlich auch nur sehr beschränkt anging. Das Stift ver- suchte mehrmals, von den Stadlingern diese Steuern einzu- heben, stieß jedoch immer auf den schärfsten Widerstand. Die Stadlinger richteten dann jedes Mal Bittschreiben an das Salzamt, in denen sie ihre Armut und die Unmöglichkeit zu bezahlen klarlegten. In dieser Angelegenheit hatten die Stadlinger 1638 sogar 10 Leute nach Wien geschickt. 1 So standen hier die Interessen des Stiftes, das nicht willens war, diese hohen Lasten dauernd zu tragen, der Zahlungs- unfähigkeit der Stadlinger gegenüber. Unter diesen Umstän- den hatte das Stift natürlich kein Interesse, diese Stadlinger Feuerstätten zu behalten, sondern wollte einen Teil an das Salzamt abtreten, damit es für diese keine Landesanlagen mehr bezahlen müsste. Das Stift hatte diese Ausgaben, die 1 LStA 488 Nr. 217. Deren Namen sind: 1. Colman Puechberger, 2. Hannß Wanckhamber, 3. Colman Kegelberger, 4. Erhard Haginger, 5. Hanß Kegelberger, 6. Paul Hegenberger, 7. Christoph Kegelberger, 8. Hanß Scheil, 9. Michael Oett, 10. Georg Pühringer.
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