Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 202 - Grundstücken. 1 Nun ging es 15 Jahre ruhig und ohne grö- ßere Beschwerden ab. 1683 aber wurde das Haus eines Traunfahrers ohne Wissen der Stadlinger an den Mair des Stiftes verkauft und kam dadurch unter die freigeldpflichti- gen Grundstücke. Daraufhin baten die Stadlinger den Abt, diesen Kauf rückgängig zu machen, da sie sich nicht ihr Ein- standsrecht entziehen lassen und nicht einen Fremden sich einschleichen lassen wollten. 2 1687 bewohnten die Schiff- leute 124 Häuser, von denen kein Freigeld und Rüstgeld be- zahlt wurde. 3 Die Freigeldstreitsache kam nun nicht mehr zu Ruhe. Von 1765 bis 1795 führten die Stadlinger deswegen einen Prozess. Es ging dabei auch darum, wer unter die "Stadlinger Schiffleute und alle in Stadl wohnhaften Salz- kammergutarbeiter und Zugetanen" zu zählen sei, ob vor al- lem die Zillenschopper dazugehören. Die Stadlinger bejah- ten es, das Stift verneinte es. Strittig war auch, ob die Be- freiung sich nur auf die Grundstücke beziehen sollte, die 1557 in Besitze von Stadlingern waren, oder ob sie personell gelten und für alle in Besitze einer befreiten Person seien- den Grundstücke angewandt werden sollte. Das Salzober- amt bestätigte 1794, dass die Zillenschopper Simon und An- dreas Brandstetter und ihre 10 Mitarbeiter wirkliche Kam- mergutarbeiter sind , 4 während vorher der Stadlschreiber in einer Erklärung drei Gruppen von Arbeitern am Stadl unter- schied, nämlich die Stadlinger, die das Salz auf dem Wasser stromabwärts führen, dann die Traunfahrer, die die leeren Zillen von Zizlau bis an den Stadl zurückbringen, und als letzte Gruppe die Zillenschopper, die die Zillen reparieren. 1 Eilenstein, Stadl, Nr. 44. 2 LStA 484 Nr. 169 (1683 Feb. 28). 3 Ebenda Nr. 197 (1887 Dez. 30; Extrakt aus dem Grund- u. Dienst- buch des Klosters Lambach am Stadl). 4 LStA 475 Nr. 89 (1794 Juni 2).

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