Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 191 - 45 kr bis 1 fl 30 kr . 1 Diese für Salzkammergutarbeiter gel- tenden Sätze dürften aller Wahrscheinlichkeit nach auch bereits für die Stadlinger gegolten haben. Zu Beginn des 19. Jhds. wurde ein Arbeiter am Stadl nach 40-jähriger Dienstzeit mit vollem Wochenlohn der Aktivität in den Ru- hestand versetzt ("jubiliert") und bei geringerer Dienstzeit mit geringerem Wochenbezug provisioniert. Auch die Wit- wen und Waisen erhielten eine kleine Provision. 2 In Zusammenhang mit der Altersversorgung sei auch der Krankenfürsorge gedacht. Auch damit war es bei den Schiffleuten sehr schlecht bestellt. Erst im 19. Jhd. hören wir, dass den Arbeitern Arzt und Arzneikosten vom Staat bezahlt werden und ihnen zwei Drittel des Verdienstent- ganges als Freigeld vergütet wurden. 3 II. Sonstige Kammergutarbeiter am Stadl. Bisher wurde nur das Schifffahrtspersonal betrachtet, auch nur dessen Löhne in den Tabellen verwertet. Dies hat seinen Grund darin, dass über die anderen Arbeitergruppen nur sehr wenig und unregelmäßig, oft auch nur sehr allge- mein, Bemerkungen über die Löhne vorhanden sind. Den Zil- lenschoppern wurde 1524 für eine Siebenerin, Sechserin und Fünferin ein Höchstlohn von 12 Pf. zugesprochen, dazu ein Kandl Wein, und für eine Großkufenzille 1 fl 4 ß Pf . 4 Die Hüter verkauften den Fertigern das nötige Schiffgerät und hatten deswegen mehrmals Streitigkeiten mit diesen. 1537 durften sie ein Schaub Stroh um 8 kr, ein langes Ruder um 1 Schraml, Salinenwesen II, S. 507 f. 2 SOA Hs. Nr. 24, fol. 13 v. 3 Ebenda. 4 Ref. Lib. 1524 fol. 224 v; Ref. Lib. 1563, fol. 213.
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