Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 189 - erhielten es natürlich auch. Nach einem "Extract aus den Mueßsalz-Particular" von 1705 erhielten sieben Witwen je 3 Viertelfuder Salz, zwei je 2 und 14 je eines. Die Küfelhü- ter-, Zillenschopper- und Nauführerwitwen wurden dabei mit 3 Viertelfuder, die Witwen der gemeinen Schiffknechte meistens mit einem selten mit zwei bedacht. 1 1774 wurde angeordnet, dass jene Kinder, die nicht eine Bestätigung des Faktors der Wollspinnerei erbringen konnten, aus der Mußsalzliste zu streichen waren. 2 Zum Bezug des Hofkor- nes, das war das an die kaiserlichen Salinenarbeiter aus dem Hofkasten (Getreidespeicher) verbilligt abgegebene Getreide, waren die Schiffleute nicht berechtigt. 3 Erst im 19. Jhd. änderte sich dies und laut der Manipulationsbe- schreibung von 1823 standen die Hüter, das Zillenschop- per-, Köbeldecker-, Füderl- und Küferlschifter- und das ge- samte Schifffahrtspersonal mit Ausnahme der Wechsel- knechte im Bezuge des Familienkornes, wie es dann ge- nannt wurde. 4 In besonderen Notzeiten hatte man aber auch schon früher verbilligtes Korn an die Stadlinger abge- geben. Allerdings sind die Angaben darüber in den Akten nur sehr spärlich. 1767 wurden ihnen 250 Metzen Korn vom Hofgetreide gegeben, 5 1768 wurden vom Stift Lam- bach 6 Metzen an sie verteilt . 6 Ab 1773 durfte Hofkorn auch an nichtberechtigte Arbeiter um 2 fl je Metzen abge- geben werden . 7 1785 erhielten die Stadlinger aus dem Hof- kasten 400 Metzen Korn um je 1 fl 30 kr, die Küfler um 2 1 LStA 485 Nr. 94 a. 2 LStA 487 Nr. 114 (1774 März 26). 3 Krackowizer III, S. 1-12. 4 SOA Hs. Nr. 24, fol. 3 ff. 5 LStA 491 (fasz. L/XIV/1) Nr. 56. 6 LStA 487 Nr. 56 (1768 Jan. 16). 7 Schraml, Salinenwesen II, S. 491.

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