Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 185 - 1797 wurde wegen der Teuerung der Taglohn von 14 auf 16 kr erhöht. Dies reichte aber nicht aus und so gewährte die Hofkammer eine jährliche Beihilfe von 3000 fl. 1799 war den Stadlingern im Rahmen einer allgemeinen Verleihung von Zu- bußen auch eine Rate von 2500 fl gewährt, 1805 aber eine Erhöhung dieser Summe abgelehnt worden. 1 Für 1807 wurde allen Arbeitern eine Teuerungszulage zugebilligt, und zwar Verheirateten mit Kindern 2 fl, ohne Kinder 1 fl 30 kr und Le- digen 1 fl. Diese Aushilfen wurden in den folgenden Jahren bis 1810 gewährt, da man sich lange zu einer Lohnerhöhung nicht entschließen konnte. 2 1809 kam es aber doch zu einer solchen. Über deren Höhe sind wir nicht im Einzelnen unter- richtet: Die 2 Leger und 13 Füderl- und Küfelumlader beka- men zusammen um 80 fl mehr, die 94 Küfelarbeiter und Schiffleute um 378 fl mehr. Als mit dem Finanzpatent vom 20. Feber 1811 der Wert der Bankozettel auf ein Fünftel herab- gesetzt wurde, verlangten die Stadlinger unter Androhung der Arbeitseinstellung eine Lohnerhöhung auf das Fünffache, die ihnen wie den anderen Arbeitern auch gewährt wurde. 3 Ab 1812 wurde den Stadlingern dieselbe Teuerungszulage zum reinen Lohn von 1798 bewilligt wie den Salinenarbeitern. Sie betrug vom 1. November 1812 an 25 %, vom 1. Mai 1814 an 50 %, vom 1. Nov. 1814 an 75 % und ab 1. Mai 1815 100 %. Außerdem gewährte die Hofkammer für den Verdienstent- gang bei Hochwasser 1815 eine Entschädigung von insgesamt 4596 fl . 4 Die Löhne erlitten in diesen bewegten Zeiten noch mehrmals Veränderungen. 1815 wurden sie weiter auf 125 %, dann auf 150 % erhöht, 1848 wieder auf 135 % und 1819 auf 100 % erniedrigt. 1 Schraml, Salinenwesen II, S. 470. 2 SOA 1809 Nr. 232; Schraml, Salinenwesen II, S. 471. 3 Schraml, Salinenwesen II, S. 474. 4 Ebenda II, S. 298 f.

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