Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 178 - 2) Lohnverhältnisse. I.) Schiffleute. 1.) Allgemeines. Die Löhne und die Lebenshaltungskosten einander ge- genübergestellt zeigen erst die wirtschaftliche Lage auf. Die Stadlinger Schiffleute standen ebenso wie die Ennser und Zizlauer Schiffer ursprünglich nur im Dienst der Ferti- ger, wenn man von den im Dienst des Großkufenhandels- amtes stehenden Schiffleuten absieht. Als solche waren sie aber nicht vollberechtigte kaiserliche Arbeiter. Sie wurden wohl in Notzeiten vom Salzamt unterstützt, allerdings erst nachdem das Salzamt mehrmals in Eingaben an die Hof- kammer klarlegte, dass man die Schiffleute damit nicht an die Fertiger weisen könne. Sie waren jedoch vom Hofkorn- bezug ausgeschlossen und ihre Witwen bis Ende des 18. Jhds. nicht provisionsberechtigt. Sie bekamen aber Brenn- und Nutzholz zu einem verbilligten Preis (die Stadlinger meist vom Stift ) 1 und bezogen das Mußsalz, aber nur aus Gnade und gegen Widerruf. Für die Fahrt bekamen sie das Kuchelsalz (Stubensalz), das alle jene Arbeiter erhielten, die dienstlich längere Zeit von der Familie abwesend wa- ren. Bis in das 18. Jhd. wurden sie nach der Anzahl der Fahr- ten entlohnt und dann nach der Menge des Salzes. In bei- den Fällen aber hing die Höhe ihres Einkommens von der Größe des Salzverschleißes ab. Dieser war aber sehr schwankend in den einzelnen Jahren, innerhalb eines Jah- res aber von der Jahreszeit und den Witterungsverhältnis- sen abhängig. Dadurch wechselten Zeiten der höchsten In- anspruchnahme und guten Verdienstes mit solchen untäti- gen Wartens ab. Dazu kamen oftmals große Teuerungen, 1 LStA 488 Nr. 138 (18. Jhd.)

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