Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 167 - ihrer genug am Stadl waren oder ob Mangel an ihnen be- stand, wie dies noch im 16. Jhd. der Fall war. 1 In diesen Zeiten wurde auch das Verbot, mit den Schiffen die Donau hinabzufahren, besonders streng gehendhabt. Es war ihnen verboten, auf der Traun schon vor dem "Anschub" oder vor Enghagen von den Schiffen abzuspringen, außer der Nauferge war damit einverstanden. Tat es einer den- noch sollte er seine Löhnung verlieren, wenn kein Schaden dadurch entstanden war, aber mit einer Leibesstrafe be- legt werden, wenn ein Schaden verursacht wurde. 2 Die Schiffer waren ein raues Volk, dem das Fluchen, Schelten und Gotteslästern leicht von der Zunge ging. Der Stadl- schreiber sollte dagegen einschreiten und für strenge Man- neszucht unter ihnen sorgen, auch verhindern, dass sie sich dem Suff und den Müßiggang hingeben. Bei ihrer drücken- den Not dürfte der Müßiggang aber wohl kaum ihr Haupt- laster gewesen sein! Die Wechselknechte, deren es 24 gab, hatten eine dop- pelte Aufgabe: 3 Zwölf fuhren beim Naufahren als Gehilfen der Schiffleute mit und zwölf waren beim "(Fassel)-Schif- ten" beschäftigt. Darunter verstand man das völlige Umla- den des Fasselsalzes aus den ankommenden Fallzillen in die Traun- oder Schiftzillen (das Stellschiften genannt) o- der das Erleichtern von Zillen, die für die Verwendung über den Traunfall nicht mehr geeignet waren und deshalb wei- ter nach Enghagen bzw. Wien zum Verkauf gehen sollten, auf geringere Betauchung. Diese wurde vom Amte be- stimmt und von den Wechselknechten gemessen. Das Mes- sen der Betauchung geschah nach Gmünden (1 Gmünd = 6 Wiener Zoll) und Fingern. Dazu benützte man das Hamholz. 1 LStA 476 (fasz. L/VI/1) Nr. 23 (1555 Mai 23). 2 Ref. Lib. 1656, S. 498. 3 SOA Hs. Nr. 24, fol. 5 r.

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