Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 164 - Der Nauferge (ältere Bezeichnung) oder Nauführer war der eigentliche Leiter des Schiffes. Er hatte die übrigen Schiffleute zu führen und ihnen die nötigen Befehle zu ge- ben. 1 Er war für das Nautische verantwortlich. Anfangs wa- ren 9 Naufergen am Stadl , 2 1524 gab es 7, 3 dann waren es 8 geworden, und da dies noch zu wenig war, wurde 1542 be- fohlen, einen neunten Naufergen aus den Steurern auszu- wählen. 4 1656 waren es 12 5 und im 18. und 19. Jhd. zwan- zig. 6 Später unterschied man die deputierten Nauführer, de- ren es 1823 fünf gab und von denen einer Vorfahrer war, von den "Ordinari-Nauführern", deren 15 waren . 7 Die depu- tierten Nauführer waren die fünf geschicktesten unter den Nauführern und von den übrigen ausgewählt worden. Sie hatten von den übrigen die Meldungen über die Mängel in der Fahrtrinne auf der äußeren Traun entgegenzunehmen, diese dem Wasserseheramt in Wels zu melden und dessen Befehle auf dem Rückweg den Fischern zu überbringen, da- mit sie dann sofort den Schaden beheben konnten . 8 Bereits in der Salzordnung von 1418 wurde festgelegt, dass kein Fer- tiger sich auf einen bestimmten Naufergen versteifen durfte, sondern die Naufergen "sullen gemayn leut sein dem armen als dem reichen vnd sullen von dem ungeuerleich leitkauf nemen, der in den von erst anpewtt" . 9 Die Naufer- gen sollten nur bis in die Donau, und zwar bis Enns fahren. 10 Wollten sie weiter fahren, mussten sie die Erlaubnis des 1 Schraml, Kammergutlexikon, S. 139. 2 LStA Urk. Nr. 612 a, b. (1431 Feber 8), Urk. Nr. 775 (1439 Juli 1). 3 Ref. Lib. 1524 fol. 225 r. 4 SOA Bd. 6 fasz. 12 (1542 Jänner 8, Sept. 18). Ref. Lib. 1563 fol. 210 r. 5 Ref. Lib. 1656 S. 486. 6 LStA 477 Nr. 114 (1727); LStA 475 Nr. 110 (1818 April 20). 7 SOA Hs. Nr. 24 fol. 10 v. 8 Schraml, Kammergutlexikon, S. 128. 9 LStA Urk. Nr. 612 a, b. 10 Ref. Lib. 1524 fol. 227 r.

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