Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 158 - Wagen einrichten soll, die Zuwendung des Fuhrmannes aber zur Hälfte vom Einnehmeramt in Gmunden bezahlt werden sollte . 1 Der Abt bat unter Hinweis auf seine großen Ausga- ben und geringen Einnahmen aus dem Stadlrecht sowie auf das Ref. Lib., das davon nichts wisse, ihm die Stellung des dritten Wagens zu erlasse n 2 und hatte damit Erfolg. Bereits 1602 machte die Buchhalterei den Vorschlag, dem Stift anstatt der 70 fl wegen der zunehmenden Ausla- gen 170 fl vom Salzamt zu geben. 3 Ob die Summe bereits in diesem Jahr gereicht wurde, ist nicht klar, sicher aber er- scheint sie in den Abrechnungen von 1611 bis 1635 auf. 4 Die Bitte des nächsten Heidführers Pankraz Khieß zu Winkl, der übrigens die Beihilfe nicht von Anfang an erhalten hatte, 1613 um eine Erhöhung derselben von 270 fl auf 600 fl wurde vom Abt unterstützt . 5 Über den Erfolg ist nichts be- kannt. Die Heidfuhr wurde auch damals von 2 Wagen be- stritten, wozu 8 Pferde, 4 Knechte und 2 Tagwerker notwen- dig waren. Es kam oft vor, dass bei schlechtem Wetter der Heidführer mehrmals mit leerem Wagen heimfahren musste, weil die Schiffe nicht ausgefahren waren. Der Stadlrechtsvertrag von 25. Oktober 1654 brachte eine Erhöhung des Fuhrlohnes auf 16 Pfennig. 6 Im Übrigen blieben die Verpflichtungen des Stiftes die gleichen. Der Hof des Heidführers zu Winklern war von allen Diens- ten befreit. 1602 hatte das Stift dadurch folgenden Entgang an Diensten: 7 1 LStA 476 (fass. L/VI/1) Nr. 40. 2 LStA 483 Nr. 25-27, 30 (1592 April 4, Mai 23, 29; 1593 Sept. 1). 3 LStA 467 Nr. 88 (1602 Sept. 16). 4 Ebenda Nr. 127, 131, 148; LStA 468 Nr. 52, 76. 5 LStA 483 Nr. 72, 204 (1613 April 27). 6 LStA 468 Nr. 163. 7 LStA 467 Nr. 88 (1602 Sept. 16).

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