Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 153 - die die Fertiger für die Zeit von 1601 bis 1614 dem Kloster noch schuldig waren, durfte es 22 Pf. berechnen. 1 Abt Placi- dus, der energische Abt, der so entschieden für sein Kloster eintrat und mit dem Salzamt und der Hofkammer vielfach in Streit lag, versuchte auch hier Änderung zu seinen Gunsten zu erreichen und bat, ihm für ein Küfel 13 kr. zu geben. 2 Er hatte aber damit keinen Erfolg. Dem Stadlrecht, dieser stän- digen Einnahme des Stiftes, entsprachen verschiedene Ver- pflichtungen, deren eine die Heidfuhr war. 4) Die Heidfuhr. Die Schiffleute fuhren am frühen Morgen von Stadl ab bis in die Zizlau, an der Mündung der Traun in die Donau, Am selben Tag oder in der Nacht mussten sie den Weg von 42 km wieder zurückkehren, da sie am nächsten Morgen neu- erlich ausfahren sollten. Um dies zu ermöglichen gab es die "Stadlingerfuhr" oder Heidfuhr. Diese bestand zuerst aus ei- nem, dann aus zwei Wagen, die von Marchtrenk die Schiff- leute über die Welser Heide (daher "Heidfuhr" genannt) nach Stadl zurückbrachten. Die Schiffe aber fuhren bis Zizlau und es mussten daher die Schiffleute den Weg von Zizlau bis Marchtrenk, ungefähr 20 km, zu Fuß zurücklegen. Wahr- scheinlich stiegen jene Schiffleute, die nicht mehr unbedingt benötigt wurden, bereits in Marchtrenk aus, während nur die anderen weiterfuhren, die dann auch zum Teil über Ziz- lau hinaus fahren durften: Die Heidfuhr wurde in der ersten Hälfte des 16. Jhds. von einem Untertanen des Stiftes, von Sebastian Mair (Mayr) auf dem Niederhof zu Winklern durchgeführt. Pro Person durfte er als Fahrgeld 10 Pfennig einheben. 1534 stellte er 1 LStA 468 Nr. 1 (1617 Jan. 31). 2 Ebenda Nr. 143 (undat. möglicherweise 1645).

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