Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 152 - Die Betrachtung dieser Kurven und Tabellen lässt es be- greiflich erscheinen, warum das Stift erst im 17. Jhd. gewillt war, auf das Stadlrecht in natura zu verzichten. Solange das Stadlrecht einen hohen Wert darstellte, war es für das Stift gewinnbringend. Mit dem Rückgang der Fertigung und des Verschleißes der kleinen Küfel ging auch das Stadlrecht zu- rück und wurde für das Stift zu einem Verlustgeschäft. Da erklärte man sich denn doch lieber mit einer festen Summe einverstanden, als das Risiko eines weiteren Absinkens der Einnahmen auf sich zu nehmen. In der ersten Hälfte des 16. Jhds. erscheinen noch folgende Summen als Überschuss vom Stadlrecht auf : 1 1526 101 Pfd. 4 ß - Pf 1543 348 Pfd. 4 ß 6 Pf 1544 450 Pfd. 7 ß 11 Pf 1545 550 Pfd. 7 ß 11 Pf 1548 271 Pfd. 2 ß - Pf Im 17. Jhd. lagen die Verhältnisse schon wesentlich an- ders. 1637 stellte eine Kommission ein jährliches Defizit des Abtes von 368 fl fest . 2 Es ist nicht anzunehmen, dass die kai- serliche Kommission hier eine zu hohe Summe angegeben habe. Abt Philipp gab 1639 den jährlichen Schaden des Klos- ters mit 576 fl an . 3 Der Abt durfte, wie schon erwähnt, sein Salz in den Ladstätten zum allgemein üblichen Preis verkau- fen, die Steigerung sollte er aber an das Mautamt in Gmun- den abliefern. Wesentlich anders wurde die Sache, als dem Kloster 1615 das Stadlrecht nicht mehr in natura sondern in Geld gereicht wurde. Von da ab wurde dem Kloster jedes Küfel nur noch mit 13 Pf., also mit dem ursprünglichen Preis vor Beginn der Preiserhöhungen, bezahlt. Nur für jene Küfel, 1 LStA 466 Nr. 3,22, 139. 2 LStA 468 Nr. 106 (1637 Juli 26). 3 Ebenda Nr. 119 (undat.).
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