Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 148 - entscheidende Bestimmungen über die Befreiung der Stad- linger Schiffleute von Robot und sonstigen Leistungen ge- genüber dem Stift aufgenommen. (Darüber ausführlich in Kapitel Stadlinger.) Dieser Vertrag wurde, nachdem noch ei- nige Änderungsvorschläge gemacht, aber nicht angenom- men wurden, am 30. Mai 1656 von Ferdinand III. in allen Punkten ratifiziert . 1 Seine Bestimmungen wurden auch in das Ref. Lib. von 1656 aufgenommen . 2 Nun gab es durch mehr als 100 Jahre keine Änderung auf diesem Gebiet. 1811 hat das Stift eine scheinbar einmalige Zulage von 1000 fl bekommen und dafür eine Erhöhung auf das Fünffache gemäß dem Finanzpatent vom 20. Feber 1811 verlangt . 3 Das Salzoberamt teilte nämlich in diesem Jahr dem Stift mit, dass diese Erhöhung für die im "heurigen Ab- fuhrjahr" gewährte Zulage von 1000 fl nicht infrage komme. 4 Allerdings wurde dann für die 6 Jahre von 1813 bis 1818 diese Pauschale dennoch um 1000 fl erhöht, so dass das Stift in diesen Jahren 2600 fl erhielt. 5 Durch eine kaiser- liche Entschließung vom 11. September und ein Hofkam- merdekret vom 26. Sept. 1818 wurde das Stadlrechtsäqui- valent mit 2000 fI CM festgesetzt . 6 Das Stift suchte aber um Bewilligung von 10.000 fl Wiener Währung als Entschädi- gung für seine Auslagen durch das Stadlrecht an, erklärte sich jedoch für die Zukunft mit den 2000 fl zufrieden. Dabei wies es auf die besondere Notlage des Stiftes hin. Wenn ihm nicht von Kaiser geholfen wurde, wäre der Ruin unvermeid- lich. Tatsächlich war die Lage des Stiftes infolge seiner 1 SOA Bd. 49 Nr. 81. 2 Ref. Lib. 1656 S. 499. 3 Löhr, Geldgeschichte, S. 56; Beidtel, S. 192. 4 LStA 488 Nr. 43. 5 LStA 469 Nr. 35 (1813 Juli 25). 6 LStA 488 Nr. 68 (1818 Nov. 20). LStA 469 Nr. 44 (1819 Nov. 14).
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