Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 146 - sowie Kontributionen nebeneinander erwähnt werden. So erklärte der Abt, dass er die Kontribution immer vom Stadl- recht bezahlt habe, was nun nicht mehr möglich sei, da ihm ja dieses für die Steigerung gesperrt sei. 1 Diese Streitigkei- ten gingen noch einige Zeit weiter. Das Stadlrecht aber wurde ab 1617 nicht mehr in natura, sondern in Geld ge- reicht. Nach vorheriger Abrechnung bekam das Stift je Küfel Stadlrecht, das ihm zugestanden wäre, 13 Pfennig. 2 Dabei kam es nicht selten vor, dass das Salzamt das Geld nicht flüs- sig hatte und den Abt bitten musste, sich zu gedulden. Der Abt aber unternahm neuerlich einen Vorstoß zuguns- ten seines Stadlrechts und erreichte 1636 die Einsetzung ei- ner Kommission, der Propst Leopold von St. Florian, Vize- dom Constantin Grundemann v. Falkenberg und der Salz- amtmann Georg Prugglacher angehörten . 3 Die Kommission wurde am 21. Juli 1637 durchgeführt. Der Abt machte über- raschend den Vorschlag, dem Kloster jährlich 5000 fl statt des Stadlrechts zu geben und die Besoldung der Beamten sowie sämtliche Lasten zu übernehmen. Das Stift wollte da- für die Schiffleute am Stadl von sämtlichen Abgaben be- freien. Die Kommissäre machten in ihrem Bericht, in dem sie einen durchschnittlichen jährlichen Schaden des Klosters von 368 fl errechneten, dagegen den Vorschlag, dem Stift für die Abtretung des Stadlrechts 2-3000 fl zu geben, es von allen Lasten für seine Untertanen zu befreien und ihm gegen kostenlose Überlassung des nötigen Holzes für die Wasser- bauten in der Traun jährlich bis an die 20 Fuder Salz maut- und steigerungsfrei zu geben. 4 Der Abt ging, da er wohl auf Widerstand gestoßen war, mit seiner Forderung auf 4000 fl 1 LStA 468 Nr. 48 (1622 Jan. 24). 2 Ebenda Nr. 81 (1636 Juli 4). 3 Ebenda Nr. 91 (1636 Sept. 10. Kaiserl. Dekret). 4 LStA 468 Nr. 101 (1637 Mai 9); ebenda Nr. 106 (1637 Juli 26).

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