Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 145 - Die befohlene Abrechnung fand am 12. Juni 1617 statt. 1 Laut dieser waren von der Schuldsumme von 16.548 fl 32 kr 1 Pf. gemäß dem Befehl 13.186 fl 1 kr 1/2 Pf. abzuziehen, so dass das Stift noch 3362 fl 31 kr 1/2 Pf. schuldete. Damit wäre nun eigentlich die Angelegenheit der Salzpreiserhö- hungen und deren Erstattung durch das Stift Lambach berei- nigt gewesen und es stand nur noch infrage, ob das Stift den übernommenen Zahlungsverpflichtungen auch würde nach- kommen können. Aber bereits 1624 sah sich der Abt veran- lasst, gegen diese Abrechnung Stellung zu nehmen und um Erlass der 4000 fl für das Spital in Hallstatt anzusuchen. Auch sei das Stadlrecht nur bis 1620 dem Salzamt zugesprochen worden, ihm aber bis heute nicht wieder gereicht worden. 2 In der Frage der Übergabe des Stadlwesens hatte sich die Ansicht des Abtes in keiner Weise geändert. In einem Schrei- ben an die o. ö. Landstände sprach er sich ganz entschieden gegen eine solche aus. 3 Das Stadlwesen sei zum Nutzen des Kammergutes errichtet worden, da die Zillen in Stadl umge- laden werden müssen. Das Stift habe aber durch die Errich- tung der Stadeln und die Besoldung der Beamten (Offiziere genannt) große Ausgaben gehabt. Dafür sei ihm das Stadl- recht gegeben worden. Auch habe das Stift die Grund- und Vogtei- sowie die Landesgerichtsbarkeit, nach deren Aufhö- ren die Schiffleute kaiserlich würden und keinen Gehorsam mehr leisteten. Das Stadlwesen sei "deß Gottshauß firnem- bstes Cleinodt". Der Abt könne nicht verstehen, warum man eine Übergabe verlange, da doch das Stift seinen Verpflich- tungen stets nachgekommen sei Der Abt wandte sich noch oftmals an den Kaiser, um eine Erleichterung in der Besteu- erung zu erreichen, wobei immer alle Steuern und Abgaben 1 LStA 468 Nr. 20. 2 Ebenda Nr. 57. 3 Ebenda Nr. 34 (1617 Okt. 31).

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