Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 144 - 1. Es wäre festzustellen, wohin der Abt die 10.000 fl erlegt hatte. Wie er erklärte, waren 2000 fl durch seinen Vorgänger mittels arrestierten Stadlrechtsalz in Korneuburg bezahlt wor- den, 7000 fl habe er selbst zum Schlossbau nach Linz erlegt und 1000 fl seien ihm erlassen worden. Im Widerspruch dazu sprach er aber 1624 davon, dass er diese 1000 fl nur dem Vize- dom Gienger persönlich schuldig sei . 1 2. Wegen der ausständigen Summe sollte mit dem Abt eine Abrechnung über das in den Jahren 1615-16 ertränkte Salz ge- pflogen werden, für welches ihm je Küfel 13 Pf. sowie jährlich 170 fl für die Heidfuhr von der Schuldsumme abgezogen wer- den sollten. 3. Die Schulden der Fertiger an das Stift sollten bis zum Jahre 1614 mit 22 Pf. je Küfel abgezogen werden. 4. Das arrestierte Salz in Korneuburg sollte insoferne freige- geben werden, als der Erlös aus dem Verkauf dieses sowie des- sen, was noch in Stadl lag, in das Einnehmeramt in Gmunden erlegt werden sollte. 5. Von dem, was das Stift in den nächsten vier Jahren (1617- 20) zu bekommen habe, sollten ihm jährlich 1000 fl zurückbe- halten und für das Spital in Hallstatt verwendet werden. 6. Verbliebe dann noch eine Restschuld, so wäre diese dem Kloster erlassen. 7. Die Verhandlungen wegen Übergabe des Stadlrechts aber wären fortzusetzen. 1 Ebenda Nr. 57.

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