Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel
- 143 - Beamten und Bauten an das Salzamt gegen eine jährliche Summe verhandeln sollten . 1 Der Abt war gegen eine Über- gabe. Dennoch hatten die Kommissäre den Fertigern die Rei- chung des Stadlrechts verboten, wie der Abt in einer Supplika- tion an den Kaiser mitteilte, in der er um Belassung des bishe- rigen Zustandes bat. 2 Dieses energische Sträuben gegen eine Überlassung des Stadlwesens an das Salzamt erscheint immer- hin eigenartig, wenn man bedenkt, wie oft die Äbte bei den verschiedensten Gelegenheiten immer betont haben, welch großer Nachteil dem Stift durch das Stadlwesen erwachse und wie hoch, ja fast untragbar, die finanziellen Lasten seien. Nun da sich eine Gelegenheit geboten hätte, diese Lasten endlich abzuschütteln, wollte man davon absolut nichts wissen. Da diese Kommission auch keinen Erfolg hatte, wurde mit kaiserlichen Befehl vom 3. Juni 1615 eine neuerliche, umfang- reiche Kommission befohlen, welcher angehörten: Wolf Wil- helm von und zu Volkerstorf, Landeshauptmann ob der Enns, Vizedom Hans Aden Gienger, Salzamtmann Matthäus Gartner, Hofbuchhalter Sebastian Seeauer. Als Beistände des Abtes wurden zugezogen: Abt Anton von Kremsmünster und Propst Leopold von St. Florian . 3 Doch war der Abt auch diesmal gegen eine Übergabe. Die Verhandlungen kamen infolge des Able- bens des Landeshauptmannes zum Stillstand. Die Schulden des Klosters aber waren in der Zeit von 1601-14 schon wieder auf 16.548 fl 32 kr 1 Pf angewachsen. Die Salzamtleute hatten da- her den Fertigern verboten, ab Ende 1614 ein Stadlrecht zu rei- chen. Auch wurde in Korneuburg wieder Stadlrechtsalz des Klosters zurückbehalten. In diesem Streit entschied nun eine kaiserliche Resolution vom 31. Jänner 1617 aus Prag : 4 1 LStA 483 Nr. 139 (1615 Feb. 21). 2 Ebenda Nr. 148 (1615 April 4). 3 LStA 467 Nr. 182. 4 LStA 468 Nr.1.
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