Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 141 - Am 10. Dezember 1601 fand eine Kommission statt, der der der Vizedom Hans Adam Gienger von Wolfsegg und der Salz- amtmann Veit Spindler angehörten. Diese reichten am 27. Ap- ril 1602 einen Bericht ein , 1 in dem der Ausstand der Steigerung vom Stadlrecht mit 42.561 fl 5 ß 8 Pf. angegeben und erklärt wurde, dass das Stift die Gesamtsumme unmöglich bezahlen könne. Der Abt sei bereit, 10.000 fl zu bezahlen, wovon er aber auch höchstens 3000 fl sofort erlegen könne. Die Kommissäre schlugen vor, sich damit zufriedenzugeben und für die Zukunft wieder ein jährliches Bestandgeld festzulegen. Der Abt jedoch wandte sich an den Prälatenstand um Unterstützung, da ihm dann doch auch diese Summe zu hoch war . 2 Es half jedoch alles nichts, der Abt sollte bezahlen. Man sah wohl die finanzielle Notlage des Stiftes ein und war deshalb zu Zahlungserleichte- rungen bereit, war im Grunde der Überzeugung, dass der Salzaufschlag einzig und allein dem Salzwesen bzw. dem Kaiser zufallen könne. Von den 10.000 fl wurden 7000 fl für den Schlossbau in Linz bestimmt. 3 Am 1. Mai 1603 erlegte der Abt die ersten 2000 fl, 4 den Rest von 5000 fl sollte er auch sofort zum Schlossbau einzahlen . 5 Am 4. Dez. 1603 schrieb Abt Jo- hann an die Kammer, dass er von den 10.000 fl bereits 2000 fl aufgenommen und bezahlt habe, 2000 fl in Korneuburg habe und 1000 fl "aus der Sperr gehebt worden seien" . 6 In Wien wurden die beiden letztgenannten Summen nicht für die alte Steigerung angenommen, sondern scheinbar auf die neue ge- rechnet. Am 2. Feber 1604 und am 1. Mai 1604 zahlte er wie- derum je 2000 fl . 7 1000 fl wurden ihm nachgesehen . 8 1 LStA 467 Nr. 87. 2 LStA 483 Nr. 51 (1602 Mai 1). 3 LStA 467 Nr. 95 (1603 März 6, Vizedom Gienger an Abt Johann). 4 Ebenda Nr. 94 (Quittung des Vizedoms). 5 Ebenda Nr. 98 (1603 Nov. 13, Befehl Rudolfs II). 6 Ebenda Nr. 90. 7 Ebenda Nr. 113, 111. (Quittungen des Vizedoms). 8 LStA 469 Nr. 103 (undat., möglicherweise 1615).

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