Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 137 - den Kaiser, es bei den bisherigen 150 fl Bestandgeld zu be- lassen. 1 Inzwischen war die Schuldsumme des Abtes bis Ende 1563 auf 1222 fl 6 ß 9 Pf. angewachsen, wie in einem Befehl Maximilians II. an den Abt festgestellt wurde, in dem ihm für die Zahlung der ausständigen Summe zwei Termine bewilligt wurden, nämlich Weihnachten 1563 und Sonnen- wende 1564. In Zukunft aber sollte der Abt die alte und die neue Steigerung nach vorheriger Abrechnung mit den Salz- amtleuten bezahlen. 2 Daraufhin erklärte sich der Abt wohl bereit, die Steigerung zu bezahlen, bat aber wieder bezüg- lich der alten es bei den 150 fl bewenden zu lassen. Von der n.ö. Kammer aber erging an ihn eine Zahlungsaufforderung. 3 Kurz nach seiner Installation bat Abt Ehrhard (1568-71) den Kaiser, dem Salzamtmann zu befehlen, dass er mit dem Ein- heben der alten und neuen Steigerung aussetze, da der Rückstand bereits 2500 fl betrage, das Kloster ohnehin schon in großen Schulden sei und außerdem noch 2000 fl Kontribution in 6 Jahren zu bezahlen habe . 4 1572 wurde von Maximilian II. unter Hinweis auf die früheren Kommissionen vom 17. Sept 1564 und 4. März 1566 eine neue Kommission bestellt, die aus dem Abt Erhard von Kremsmünster, dem Vizedom für das Land ob der Enns, Cosman Gienger, und dem Salzamtmann Georg Neuhauser bestehen sollte. 5 Diese Kommission sollte neuerlich mit dem Abt wegen vollständiger Übergabe des Stadlwesens verhan- deln. Da der Abt seit 1560 keine Steigerung des Salzpreises von seinem Stadlrecht mehr gezahlt hatte, sollten sie von den Salzamtleuten einen Auszug verlangen über die Höhe 1 SOA Bd. 7, fasz. 13. 2 LStA 467 Nr. 48. (1564 Sept. 12). 3 Ebenda Nr. 50 (1565 April 2). 4 Ebenda Nr. 54. 5 Ebenda Nr. 56.

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